Urteil am Amtsgericht Kronach:Lehrer versetzt Schülern Stromstöße

Lesezeit: 3 min

  • Über 15 Jahre lang hat ein Lehrer seinen Berufsschülern immer wieder Stromkabel für einen Selbstversuch in die Hand gedrückt.
  • 2013 verletzte sich ein Schüler an beiden Händen.
  • Vor dem Amtsgericht in Kronach geht es dann nicht nur um Körperverletzung, sondern auch um rassistische Äußerungen des Lehrers.

Von Katja Auer, Kronach

Seine Schüler hätten wenigstens wissen sollen, was Strom bedeutet, sagt der Lehrer einer Kronacher Berufsschule. Deswegen hat er seine Schützlinge, allesamt angehende Auszubildende in elektrotechnischen Berufen, zwei Stromkabel in die Hand nehmen lassen und hat den Regler hoch gedreht. 15 Jahre machte er das so und immer sei es gut gegangen. Im Oktober 2013 dann nicht mehr. Ein Schüler verletzte sich an beiden Händen, er trug Brandwunden davon.

Das Amtsgericht Kronach verurteilte den Lehrer am Donnerstag zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 83 Euro, also insgesamt 12 450 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt. Dass sich ein Schüler verletzt habe, sei ein tragischer Unfall gewesen, begründete die Vorsitzende Richterin Claudia Weilmünster. Dennoch hätte der Lehrer sich vergewissern müssen, dass nichts hätte passieren können.

Der Staatsanwalt forderte ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Gericht blieb drunter, aber deutlich über der Forderung der Verteidigung, die eine Geldstrafe von insgesamt 30 Tagessätzen à 60 Euro forderte.

Ein klarer Fall von Volksverhetzung

Es ging bei der Verhandlung aber nicht nur um die Stromschläge. Der 62-Jährige wurde außerdem wegen Volksverhetzung verurteilt. Die Strafe macht den größeren Anteil am Urteil aus. Der Lehrer hatte einen blonden Schüler als Arier bezeichnet und einen anderen wegen seiner tschechischen Abstammung als Zugehörigen zu einer "minderwertigen Rasse, der nichts kann".

Das sei "äußerst diskriminierend", sagte die Richterin. Da sei es auch nicht relevant, dass dies nur im Klassenverband gefallen sei. Auch der Schüler habe sich sehr verletzt gefühlt.

Für Staatsanwalt Michael Imhof ebenfalls ein klarer Fall von Volksverhetzung. "Bei dem Angeklagten lag eine völkische Ideologie vor", sagte er in seinem Plädoyer. Der junge Mann habe den Anforderungen des Lehrers nicht genügt und der habe von dessen tschechischen Wurzeln gewusst. Das habe der 62-Jährige dann zum Anlass für seine Beleidigungen genommen. "Er hat den Schüler in seiner Menschenwürde massiv verletzt", sagte Imhof, und ihn auf ganz gemeine Weise runtergemacht. Dabei habe er seine Aufgabe als Lehrer "vollkommen verfehlt". Außerdem seien das nicht die einzigen ausländerfeindlichen Äußerungen des Mannes gewesen, das hätten etliche Schüler bestätigt.

Der Lehrer dagegen will mit seinen Äußerungen lediglich Begriffe aus dem Dritten Reich erläutert haben. "Ich habe im Unterricht erklärt, wo das herkommt", sagte er. Das sei aber offensichtlich ganz anders aufgenommen worden. Er habe niemanden beleidigen wollen. Sein Mandant habe sich nicht klug verhalten, sagte Anwalt Geiger. Dennoch könne er im Begriff "Arier" keine Volksverhetzung erkennen, das Wort bezeichne lediglich die Zugehörigkeit zur indogermanischen Rasse. Den jungen Mann mit tschechischen Vorfahren habe der Angeklagte nicht korrekt behandelt, räumte der Anwalt ein, "aber unter Volksverhetzung stelle ich mir etwas anderes vor". Der 62-Jährige sei eben ein Lehrer, der manchmal provoziere, um die Schüler zu höheren Leistungen anzustacheln. Er beantragte eine Verurteilung wegen Beleidigung.

Dem widersprach das Gericht. Es habe keinen Anlass für diese Äußerungen gegeben, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung und schon gar keinen geschichtlichen Rahmen.

Stromversuche als "massive Pflichtverletzung"

Es hatte vier Prozesstage und 40 Zeugen gebraucht, um die Vorwürfe aufzuklären. Die ganze Klasse erschien vor Gericht, die meiste bestätigten die Vorfälle. Doch auch wenn sie sich über den Ablauf weitgehend einig waren, hätte die Deutung von Staatsanwalt und Verteidiger kaum unterschiedlicher ausfallen können.

Der Lehrer beharrte darauf, dass alle Schüler freiwillig an seinen Versuchen hätten teilnehmen können und sobald das Bizzeln in den Finger unangenehm wurde, sollten sie die Kabel einfach fallen lassen. Dass sich ein Schüler dabei verletzte, sei ein blöder Unfall gewesen. Der junge Mann habe an die Kabel gefasst, als er den Versuch gerade abbauen wollte. Dabei habe er den Stromregler versehentlich hochgedreht. Er entschuldigte sich bei dem Schüler und zahlte ihm schon vor der Gerichtsverhandlung 2000 Euro Schmerzensgeld.

Der Vorfall sei allenfalls als fahrlässige Körperverletzung zu werten, argumentierte sein Anwalt Josef Geiger. Er stellte gar den Antrag, in die Berufsschule hinüber zu gehen und einen Selbstversuch zu machen. Der angeklagte Lehrer erkläre sich bereit, an die Stromkabel zu fassen, der Verteidiger werde die Regler bedienen. Dann werde klar, wie ungefährlich der kleine Stromschlag sei.

Als einen Versuch der Prozessverschleppung wertete der Staatsanwalt den Antrag, die das Gericht ablehnte. Der Versuch sei unnötig, denn auch wenn wieder nichts passiere, sei doch klar, dass die Situation lebensgefährdend sei könnte. Deswegen sah der Staatsanwalt eine "massive Pflichtverletzung" des Lehrers. Er habe gewusst, was passieren könnte, auch wenn der Versuch jahrelang gut gegangen sein sollte. Es sei gefährlich, den Strom von einer Hand zur anderen, also quer durch den Körper und das Herz zu jagen. Ein Gutachter hatte bestätigt, dass dies gefährlich werden könnte.

Lehrer muss mit Disziplinarverfahren rechnen

Das sei nicht vergleichbar damit, wenn jemand als Kind aus Wagemut mal an einen elektrischen Weidezaun fasse, sagt Imhof. Auch könne von einer freiwilligen Entscheidung der Schüler nicht die Rede sein. Sie hätten die potentielle Gefahr nicht abschätzen können und dem Lehrer mit seinem jahrelangen Wissensvorsprung geglaubt. Dabei hätte es auch andere Varianten eines Versuchs mit Strom gegeben. "Er hat von allen Möglichkeiten die dümmste und gefährlichste gewählt", sagt der Staatsanwalt.

Der Lehrer wurde nach den Vorfällen beurlaubt. Mit einer Strafe von mehr als 90 Tagessätzen gilt er als vorbestraft, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Zudem muss der Lehrer nun mit einem Disziplinarverfahren rechnen.

© SZ.de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: