Handelten die Polizisten wirklich in Notwehr? Der Tod eines Musikstudenten in Regensburg wirft unangenehme Fragen auf.
Es ist eine Aussage, die selbst die Anwälte des Opfers überrascht hat: Sieben Mal haben die Polizisten von hinten auf den Regensburger Studenten Tennessee Eisenberg geschossen. Das gab am Mittwoch die Staatsanwaltschaft Regensburg bekannt und zitierte damit die inzwischen vorliegenden ballistischen Gutachten der Polizei.
In Regensburg wurde der Musikstudent Tennessee Eisenberg erschossen. (© Foto: dpa)
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Der 24 Jahre alte Musikstudent war am 30. April in Regensburg von zwei Polizeibeamten erschossen worden. Insgesamt wurde aus zwei Waffen 16-mal auf ihn geschossen. "Sieben dieser Schüsse wurden von einer Position aus abgegeben, die sich bezogen auf den Getroffenen schräg links hinten befunden haben muss", teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Günther Ruckdäschel mit. Insgesamt hätten elf Kugeln den Mann getroffen, eine streifte ihn.
"Ich tue mich schwer, an eine Notwehr zu denken"
Die Staatsanwaltschaft kündigte an, dass sich der Abschluss der Ermittlungen bis zum Eingang des zweiten Obduktionsgutachtens verzögern werde. Im Auftrag der Angehörigen hatte der Münsteraner Rechtsmedizinzer Bernd Karger vergangene Woche den Leichnam des Studenten ein zweites Mal obduziert. Seitdem sehen die Anwälte ihre Zweifel am offiziellen Tatablauf bestätigt.
"Mit Blick auf die Schussabfolge und die Richtungen tue ich mich schwer, an eine Notwehr oder Nothilfe zu denken", sagte Andreas Tronicsek, einer der drei Anwälte, der Süddeutschen Zeitung.
Merkwürdig sei, dass einer der ersten Schüsse den Studenten von hinten ins Knie getroffen habe. "Das könnte darauf hinweisen, dass Eisenberg eigentlich fliehen wollte", sagt Tronicsek. Als "ungewöhnlich" wertet der Anwalt auch den Umgang mit den beiden Beamten. Im Zwischenbericht der zuständigen Amberger Kripo, datiert auf den 4. Mai, heißt es, dass die Ermittler an diese Beamten "noch nicht herangetreten" seien.
Polizisten sind schon wieder im Dienst
Oberstaatsanwalt Ruckdäschel sagte der SZ, die beschuldigten Polizisten machten keine Angaben zum Geschehen. Mittlerweile sind sie wieder im Dienst. "Die Kollegen arbeiten schon seit geraumer Zeit wieder an ihren Dienststellen im Regensburger Stadtgebiet", bestätigte Michael Rebele, Sprecher des Polizeipräsidiums Oberpfalz.
Ausschlaggebend dafür seien die ersten Erklärungen der Staatsanwaltschaft gewesen. "Es war sehr wichtig, dass dort von Notwehr oder Nothilfe die Rede war, das bedeutet für uns, dass sie nicht aus dem Dienst genommen werden müssen", sagte Rebele. Innenminister Joachim Herrmann sagte dem Bayerischen Rundfunk, er habe kein Problem damit, dass die beiden wieder im Dienst seien.
Doch genau damit haben die Familie des Opfers und ihre drei Rechtsanwälte Probleme. Neben der Kritik an der Zahl der Schüsse bezweifeln die Angehörigen auch die Gewaltbereitschaft von Eisenberg. "Ich kann die Notwehrhypothese nicht in allen Punkten nachvollziehen", sagt auch Anwalt Helmut von Kietzell.
Oberstaatsanwalt Ruckdäschel hatte nach dem Einsatz betont, die Polizei hätte den bisherigen Erkenntnissen zufolge in Notwehr geschossen. In der neuesten Stellungnahme findet sich kein Hinweis mehr auf Notwehr. Stattdessen erklärt Ruckdäschel nun, man wolle das zweite Gutachten abwarten. "Wir freuen uns, dass die Staatsanwaltschaft darauf wartet", sagte von Kietzell.
Allerdings werde das Ergebnis des Rechtsmediziners Karger frühestens Mitte August vorliegen. "Wir hoffen, dass damit und nach Durchsicht der weiteren Ermittlungsakten, etwa der Funkprotokolle und der Spurensicherung, der Tatablauf endlich klar wird", sagte von Kietzell.
Mit dem jetzigen Wissensstand könne nicht eindeutig gesagt werden, von welcher Position aus das erste Mal auf Tennessee Eisenberg geschossen worden sei. Im Haus finden sich Einschusslöcher vor allem in den Treppenstufen und einer abgewandten Wand.
Die Polizisten waren an dem Apriltag vom Mitbewohner Eisenbergs zur Wohnung gerufen worden. Nach früheren Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft habe der Anrufer geschildert, dass ihn Eisenberg unvermittelt mit einem Messer angegriffen habe. Minuten später seien die Beamten im Treppenhaus auf Eisenberg getroffen - der immer noch ein Messer in der Hand gehalten habe - und hätten versucht, ihn mit Pfefferspray und Schlagstockhieben zu stoppen.
Nachdem ein Beamter von Eisenberg "in die Enge getrieben worden sei", fielen die 16 Schüsse, so die früheren Angaben der Staatsanwaltschaft. Von welchem Ort aus, in welcher Reihenfolge, das sei weiter unklar, sagt Anwalt von Kietzell. Auch ob von außerhalb des Hauses geschossen worden sei, wie manche vermuten, könne er nicht sagen. "Derzeit ist im Grund noch alles denkbar."
- Regensburg Tod im Treppenhaus 19.05.2009
- Regensburg Polizist erschießt Mann 30.04.2009
(SZ vom 23.07.2009/bica)
OB-Kandidatin Nallinger
Die neueste Antwort
... panne mit datenverlust? peinlich, peinlich ...
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ein wenig an die Erklärung einer Messerattacke:
"Naja, ich stand so an der Laterne und machte mir mit meinem Messer die Fingernägel sauber. Da kam der an und lief mir direkt ins Messer."
"So? Und das gleich 17mal?"
Also der in Bedrängnis geratene Kollege der Schützen hat sich wohl gleich zu Boden geworfen, so dass er nicht die 5 Kugeln abbekam, die daneben gingen.
Fragen, nichts als Fragen!
War es der damalige bayerische Innenstaatssekratär Gauweiler, der eine Geiselnahme nachstellen ließ, um bundesweit partei-populistisch zu demonstrieren, dass bayerische Einsatzkommandos sie erfolgreich und ohne Verluste beendet hätten, was nordrheinwestfälischen (damals SPD regiert) Einsatzkommandos nicht gelungen war?
Ich glaube es ging um die Geiselnahme von Gladbeck (NRW) 1988, bei der die Täter mit unbedarfter Unterstützung durch die Medien das Rechtsempfinden und das Vertrauen der Bürger in die Sicherheitsbehörden vorführten und deren schreckliche Bilanz die Ermordung von 3 Geiseln - unter den Augen der Öffentlichkeit - war? Die Belehrung hätte Gauweiler sich wohl eher verkneifen sollen, weil man nachher ja alles besser weiß.
Ich komme aber darauf zurück, weil die Erschießung des Studenten in Regensburg und die Ermordung der ägyptischen Mutter Marwa al-Sherbini in einem Dresdner Gericht Fragen über die Tathergänge aufwerfen, die von der zeitlichen und räumlichen Abfolge her jeweils unglaublich erscheinen.
Dresden: 18 Messerstiche, zusätzliche Attacke auf den Ehepartner, versehentlicher Schuss eines Justizbeamten auf den Ehepartner statt auf den Täter - bis das Drama zu Ende war.
Regensburg: 16 Schüsse mit Todesfolge, um einen vermeintlichen Messerstecher aus der Nähe mit 2 Polizisten zu stoppen.
Ich will nicht über die Justizbeamten oder Polizisten urteilen. Sie können extremen Situationen ausgesetzt sein, die sie früher trainiert haben, die aber akut und im Affekt anders verlaufen. Sie sind auch nur Menschen und keine "perfekten" Maschinen.
Aber man sollte vielleicht für die Öffentlichkeit mal diese Tathergänge simulieren, um Spekulationen auszuräumen. Vielleicht ging es wirklich nicht anders, vielleicht werden auch die Fehler offenbar. Die können nicht unter der Decke gehalten werden. Klarstellung muss angesichts menschlicher Fehlbarkeit nicht zur Ächtung der Beamten führen, sondern könnte die Situationen einfach verständlich machen. Stattdessen zur Tagesordnung überzugehen und z.B. den Regensburger Polizisten vor komplexer Aufklärung des Hergangs seinen gewohnten Job weitermachen zu lassen, stärkt nicht das Vertrauen in Staat und Polizei.
Dies ist wohl einer der (seltenen) Fälle, in denen sich die Verteidiger (der Beschuldigten) Beamten bequem werden zurücklehnen können und die StA Regensburg die Arbeit machen lassen. Wie @Fredll schon gesagt hat, es dürfte wohl auf eine fahrlässige Tötung hinauslaufen, soweit diese Ferndiagnose erlaubt sein möge. Wie immer gilt nämlich, dass ohne exakte Kenntnis des Geschehens und i.Ü. auch der noch zu erwartenden Verteidigungseinlassung der Beschuldigten eine Bewertung immer auf wackeligen Füßen steht. Es wäre jedoch sicherlich nicht verwunderlich, wenn die Verteidigung darauf hinausliefe, dass die Beamten irrig - aufgrund des "Verhaltens" des Getöteten - und nicht widerlegbar vom Vorliegen einer Notwehr-/-hilfesituation ausgegangen sind und ihnen insoweit "lediglich" fahrlässiges Verhalten zu Last gelegt werden könnte.
Auch der schon mehrfach geäusserte Eindruck, dass jeder andere Beschuldigte, wäre er nicht Beamter im Polizeidienst, wömöglich längst in U-Haft genommen worden wäre, dürfte nicht allzu weit hergeholt sein.
Ich halte es allerdings für überzogen zu glauben, es handele sich hier schießwütige Cowboys. Ob es ein Fehlverhalten war, wird das weitere Verfahren zeigen müssen, ich aber glaube - aus der Ferne betrachtet - , dass in jedem Fall ein tragisches Geschehen zugrunde liegt, ob es nun strafrechtlich vorwerfbar ist, oder nicht.
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