Rauchverbot in Bayern:Nichtraucherschutz nicht ganz lückenlos

Ein rigoroses Rauchverbot ohne Ausnahme? Nicht ganz. Die Vollzugshinweise des Gesundheitsministeriums zeigen: Es gibt ein kleines Schlupfloch.

Dietrich Mittler

Auch das neue verschärfte Nichtraucherschutzgesetz lässt Ausnahmen zu. Wie aus den jetzt vom bayerischen Gesundheitsministerium veröffentlichten Vollzugshinweisen hervorgeht, bleiben "echte geschlossene Gesellschaften" vom Rauchverbot ausgenommen. Dazu zählen zum Beispiel Familienfeiern wie etwa Hochzeiten, Taufen, Geburtstage.

In einer ersten Reaktion schloss Sebastian Frankenberger, der Hauptinitiator des Rauchverbot-Volksentscheids vom 4. Juli, rechtliche Schritte gegen die Vollzugshinweise aus. Die darin gestatteten Ausnahme vom strikten Rauchverbot basiere auf einer Verfassungsgerichtsentscheidung, nach welcher echte geschlossene Gesellschaften als Privatbereich gelten - und dort sei jeder selbst für seinen Gesundheitsschutz verantwortlich.

"Dennoch ist es schade, weil es wieder eine Hintertür für die Wirte offen lässt", sagte Frankenberger. Zudem, so meinte er, sollten Bedienungen auch bei geschlossenen Gesellschaften Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz haben. Tröstlich sei jedoch, dass in den Vollzugshinweisen jede Möglichkeit entfalle, aus Gaststätten doch noch Raucherclubs zu machen.dm

© SZ vom 28.07.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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