Prozess um WM-Mord:Nebenklage fordert weiteres Gutachten

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  • Im Prozess um den WM-Mord in Bad-Reichenhall sollen an diesem Donnerstag eigentlich die Plädoyers gehalten werden. Doch die Anwälte der Nebenklage stellen überraschend noch einen Antrag.
  • Nach ihrer Überzeugung soll der zur Tatzeit 20 Jahre alte Angeklagte nach dem Erwachsenen- und nicht nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden.
  • Die Jugendkammer des Traunsteiner Landgerichts entscheidet daraufhin, einen im Prozess bereits gehörten Psychiater noch einmal zu befragen.

Eigentlich hätten heute beim Prozess um den WM-Mord in Bad-Reichenhall die Plädoyers gehalten werden sollen. Doch die Anwälte der Nebenklage stellten überraschen noch einen Antrag: Nach ihrer Überzeugung soll der zur Tatzeit 20 Jahre alte Angeklagte nach dem Erwachsenen- und nicht nach dem Jugendstrafrecht verurteilet werden. Er besitze keine Reifeverzögerung, das Jugendstrafrecht dürfe deshalb nicht angewendet werden.

Die Jugendkammer des Traunsteiner Landgerichts entschied daraufhin, einen im Prozess bereits gehörten Psychiater noch einmal zu befragen und auch eine Expertin der Jugendgerichtshilfe erneut anzuhören. Der Anwalt des mutmaßlichen Täters sagte jedoch, sein Mandant werde sich nicht erneut psychiatrisch begutachten lassen.

Der aus Morbach in Rheinland-Pfalz stammende Ex-Bundeswehrsoldat soll einen 72-Jährigen auf offener Straße erstochen und eine zur Tatzeit 17-Jährige - sie tritt im Prozess als Nebenklägerin auf - mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben. Die Auszubildende ist seit dem Überfall auf dem linken Auge blind.

Wie die Nebeklage ihren Antrag begründet

Begangen wurden beide Taten in der Nacht zum 14. Juli 2014, als Deutschland Fußball-Weltmeister wurde. Die Anwälte der inzwischen 18-Jährigen gehen davon aus, dass der Angeklagte bereits eine gefestigte Persönlichkeit besitzt und sich daher charakterlich nicht mehr ändern wird. Dafür sprächen seine frühe Abkapselung von zu Hause, sein abgeklärtes Verhalten in den Tagen nach dem Mord und sein "abgestumpftes Prozessverhalten", sagten sie zur Begründung ihres Antrages.

Der inzwischen 21-Jährige steht zwar vor der Jugendkammer, kann aber dennoch nach Erwachsenenrecht verurteilt werden. Auch könnte ins Urteil der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung aufgenommen werden, wie der Vorsitzende Richter zu Prozessbeginn andeutete. In diesem Fall müsste das zuständige Gericht nach Verbüßung der Haft entscheiden, ob der Mann auf Dauer weggesperrt wird oder frei kommt, weil er sich zum Guten verändert hat. Die Verhandlung wird am 6. Mai fortgeführt.

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