Prozess in Traunstein:Muslim muss für Mord an Konvertitin lebenslang in Haft

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Der verurteilte Mann während des Prozesses vor dem Landgericht in Traunstein (Bayern) (Foto: dpa)

Ein Mann ersticht auf einem Parkplatz am Chiemsee eine zum Christentum konvertierte Af­gha­nin. Vier Kinder verlieren ihre Mutter.

Von Matthias Köpf

Der 30 Jahre alte Asylbewerber aus Afghanistan, der im April in Prien am Chiemsee eine zum Christentum konvertierte Afghanin erstochen hat, muss dafür lebenslang ins Gefängnis. In seinem Urteil stellte das Landgericht Traunstein am Freitag zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was die übliche Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren nahezu ausschließt.

Die Schöffenkammer folgte damit den Anträgen des Staatsanwalts und der Nebenklage-Vertreterinnen. Zwei Geschwister und die beiden älteren Söhne der Getöteten verfolgten den Prozess im Gerichtssaal.

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Der Mann hatte die Muslima in einem Supermarkt in Prien am Chiemsee vor den Augen ihrer beiden Söhne erstochen.

Die beiden jüngeren Söhne, damals fünf und elf Jahre alt, hatten selbst miterleben müssen, wie der Mann ihre 38 Jahre alte Mutter vor dem Eingang eines Supermarkts plötzlich von hinten angriff und mindestens 16 Mal auf sie einstach. Mehrere Passanten, darunter ein Polizist, der privat beim Einkaufen war, konnten den äußerst entschlossenen Angreifer erst nach längerer Zeit überwältigen, sein Opfer starb auf dem Weg in die Klinik.

Das Gericht sah nicht nur das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt, weil der Mann der Frau aufgelauert hatte. Es nimmt auch niedrige Beweggründe an, denn die Tötung eines Menschen wegen seiner Religion stehe auf niedrigster Stufe. Der laut Gutachter voll schuldfähige Mann hatte angegeben, die Frau habe ihm vorgeschlagen, vom Islam zum Christentum überzutreten.

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Sie selbst war schon vor ihrer Ankunft in Deutschland konvertiert, mit Missionierungsversuchen ist sie in Prien nicht aufgefallen. Dass sie gut integriert war, könnte nach Ansicht des Gerichts auch den Neid ihres Mörders geweckt haben. Er selbst war als Asylbewerber abgelehnt worden, die Frist bis zur Abschiebung lief. Sein Pflichtverteidiger hatte gefordert, im Urteil auf die besondere Schwere der Schuld zu verzichten, weil ein religiöses Motiv unklar geblieben sei. Er kündigte an, Revision einzulegen.

© SZ vom 10. Februar 2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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