Im TV tritt er als forscher Staatsanwalt auf - im echten Leben hatte der Anwalt nun selbst Ärger mit der Justiz. In einem Verfahren soll Lucas falsch ausgesagt haben. Doch das Augsburger Landgericht spricht ihn frei.
Der Prozess gegen den Münchner Rechtsanwalt Stephan Lucas, der sich vor dem Augsburger Landgericht wegen des Verdachts der Strafvereitelung verantworten musste, hat mit einem Freispruch geendet. Das Gericht sei zwar davon überzeugt, dass Lucas in einer Revisionsbegründung an den Bundesgerichtshof objektiv falsche Angaben gemacht habe, sagte der Vorsitzende Richter der 3. Strafkammer, Thomas Junggeburth. Zu Gunsten des Angeklagten gehe die Kammer aber davon aus, dass der Angeklagte den Fehler nicht absichtlich begangen habe, sondern subjektiv von der Richtigkeit seines Vortrags überzeugt gewesen sei.
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So kennt man Stephan Lucas: Als forscher Staatsanwalt agiert er in der Sat-1-Gerichtsshow Richter Alexander Hold. Nun stand er selber vor Gericht. (© picture-alliance/ dpa)
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Das Verfahren gegen Stephan Lucas war von Anwaltsvereinigungen im In- und Ausland mit großer Aufmerksamkeit verfolgt worden. Der Präsident der Münchner Rechtsanwaltskammer Hansjörg Staehle hatte die Befürchtung geäußert, im Fall einer Verurteilung müssten sich Strafverteidiger künftig einer strikten Selbstzensur unterwerfen, wenn sie keine Strafverfolgung riskieren wollten.
Ein Prozessbeobachter der Vereinigung österreichischer Strafverteidiger sagte nach der Urteilsverkündung, mit dem Freispruch sei die Unabhängigkeit der Rechtsanwaltschaft gestärkt und eine falsch verstandene Strafverfolgung in die Schranken gewiesen worden.
Die Augsburger Staatsanwaltschaft legte Lucas zur Last, dass er in einem Revisionsverfahren wahrheitswidrig behauptet habe, zwei Richter einer Augsburger Strafkammer hätten ihm in einem Prozess gegen einen mutmaßlichen Drogenhändler eine Freiheitsstrafe "mit einer vier vor dem Komma" in Aussicht gestellt, falls der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablege. Die beiden Richter hatten daraufhin dienstliche Erklärungen abgegeben, in denen sie diesen Sachverhalt bestritten. Sie hätten "zu keinem Zeitpunkt" Zusagen über eine Strafobergrenze gemacht.
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Es ist dringend notwendig, dass die Justiz ihre Rolle hinterfragt. Dazu ist aber die Aufarbeitung dieses unsäglichen beruflichen Selbstvertändnisses, das hier zutage tritt, endlich AUFZUARBEITEN! Von alleine scheint dies offenbar nicht zu funktionieren, deshalb endlich eine akribische Klärung der von einem CSU-"Monopol" geprägten Verfehlungen der bayerischen Justiz durch den Landtag und Medienberichterstattung.
Das Motto "Ethik" des aktuellen Richter-und Staatsanwaltstages in Weimar bietet hierzu Plattform!
weil die Beweislage zu klar ist. Um nicht zugeben zu müssen, dass die Richter Ballis und Häusler durch Falschaussagen bzw. unrichtige Erinnerung, den RA Lucas die Existenz vernichten wollten, wird nun Lucas eine unrichtige erinnerung unterstellt und damit fast schon für verrückt erklärt. Damit will die Ausburger Justiz auch verhindern, nun gegen die Richter Ballis und Häusler wegen Falschaussage und flascher Verdächtigung vorgehen zu müssen. Ausserdem wäre dann der Oberstaatsanwalt Zechmann mit verwickelt worden, der versucht hat, entlastende Beweise für den Angeklagten zurückzuhalten, weil er ganz offensichtlich mit den Richtern Ballis und Häusler beim geplanten Existenzraub unter einer Decke steckte.