Die Polizeibeamten fragen, ob sie bereit wäre, eine Blutprobe entnehmen zu lassen, sie mache einen betrunkenen Eindruck. Martina F. lehnt ab. "Ich hatte zum Abendessen zwei kleine Gläser Weißwein, ich war nicht betrunken." Also versuchen die Polizisten einen richterlichen Beschluss zu erwirken und rufen den Bereitschaftsdienst an.
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Die Haare zerzaust, die Hose kaputt, das Oberteil und der Mantel zerrissen. Die Hände immer noch in Handschellen. So wartet Martina F. auf die Entscheidung des Richters. "Ich habe gefragt, ob ich einen Anwalt anrufen könnte, man hat es mir nicht erlaubt."
Um 22 Uhr fällt der zuständige Richter seine Entscheidung, er lehnt die Blutprobe ab. "Polizeihauptmeister W, hat mir dann die Handschellen aufgeschlossen und uns noch einen schönen Tag gewünscht."
Die behandelnde Ärztin notiert am nächsten Tag: "Psychisch schwerst traumatisierte und in Tränen aufgelöste Patientin, breite gerötete Streifen an beiden Handgelenken und unterhalb der Ellenbogen, massive Schwellungen an der Halswirbelsäule." Martina F. verbringt die nächsten drei Wochen im Krankenhaus.
Polizeihauptmeister W. hingegen steht schon wenige Tage später vor Hunderten Schulkindern und erklärt, wieso er gerne Polizist sei: Es sei ein absolut spannender Beruf. Jeder Tag bringe etwas Neues.
Die zuständige Würzburger Polizeipräsidentin Liliane Matthes stellt sich schützend vor ihre Beamten. In den Aussagen von Frau F. habe sie nach mehrmaliger Durchsicht der Akten eindeutige Widersprüche entdeckt, schreibt sie dem Ehepaar F. in einem zweiseitigen Brief. Welche Ungereimtheiten sie meint, lässt sie offen. Auch die Ermittlungen der Aschaffenburger Staatsanwaltschaft sind recht bald beendet, die beiden Polizisten sagen aus, sie seien von einer schwer alkoholisierten Frau angegriffen worden. Martina F. hofft nun, den Fall wenigstens in einem zivilrechtlichen Verfahren noch einmal aufrollen zu können.
Unterstützung erhält das Ehepaar F. von der Grünen-Landtagsabgeordneten Susanna Tausendfreund. Die Juristin und innenpolitische Sprecherin der Fraktion hat den Fall eingehend geprüft und hält die Aussagen von Martina und Günter F. für so glaubwürdig, dass ihre Fraktion den Vorfall nun im Innenausschuss des Landtags thematisieren will.
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(SZ vom 03.12.2011/bica)
Probleme beim Berliner Flughafen lange bekannt
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Ihr Zitat: "Ein U-Haftbefehl. Wie waren hier doch gleiche die Vorraussetzungen? Noch dazu im Disziplinarverfahren....soso.
Hier sprechen sie vom OLG Bamberg, an anderer Stelle vom OLG Stuttgart und der Polizeidirektion Böblingen. Tut mir leid - man darf sie einfach nicht ernst nehmen."
Werfen Sie hier Nebelkerzen oder sind Sie tatsächlich so unbedarft!
Die Voraussetzungen für einen Haftbefehl sind Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr oder Verdunkelungsgefahr: Bei mir wurde Fluchtgefahr erfunden bzw. kreativ hergeleitet. So einfach geht das in Bayern, mal geklingelt, nicht zuhause, ergo: auf der Flucht!
Von Disziplinarverfahren hat hier niemand was geschrieben, oder?
Aber stochern Sie ruhig weiter im Trüben....der Fall wird geklärt, auch Sie werden´s mitkriegen!
Ein U-Haftbefehl. Wie waren hier doch gleiche die Vorraussetzungen? Noch dazu im Disziplinarverfahren....soso.
Hier sprechen sie vom OLG Bamberg, an anderer Stelle vom OLG Stuttgart und der Polizeidirektion Böblingen. Tut mir leid - man darf sie einfach nicht ernst nehmen.
Tom, so lange sie nicht den Unterschied zwischen "Ich kann mir schon gut vorstellen, wie die Situation wirklich abgelaufen ist." und einem "ich weiß wie es war" kennen haben wir leider keine weitere Grundlage zur Diskussion. Eins sei aber noch gesagt: Dass sie Schläge in den Bauch einer Frau (sofern sie stattgefunden haben) als sexuelle Straftat bezeichen ist absolut ekelhaft. Sie relativieren und verhöhnen dadurch die Opfer von tatsächlicher sexueller Gewalt! PFUI !
Was wäre eigentlich der Schlag in den Bauch eines Mannes? Homophob? Bei einem Juden - antisemitisch? Machen sie sich doch bitte nicht noch weiter lächerlich.
Dampflok: Es wurde wirklich schon einies über den Fall geschrieben? Zeigen sie mir bitte ihre Quellen, ich bin absolut interessiert. Eine Anzeige hat es doch gegeben. Wieso kam dabei nichts raus? Was er wohl doch nicht so, wie ein Jahr später nun behauptet? Wo ist die Anrufung der nächst höheren Instanz?
Was wollen sie also damit sagen, dass sie zum Anwalt gerannt wären?
Ihr Zitat: "Sie sind ja bereits als Troll in diversen Foren bekannt....mal wird von 10 Monaten U-Haft geschrieben, mal von 8...entscheiden sie sich doch bitte wenigstens für eine Version bei ihrer Lügengeschichte."
Mit Pauschalurteilen a´la "Troll" und "Lügengeschichte" wäre ich sehr vorsichtig. Wie gesagt, für schlichte materienfremde Gemüter halt alles "Spinner" und Querulanten...
Damit auch Sie es verstehen:
Eine bayerische Staatsanwaltschaft unter Weisung des Generalstaatsanwaltes (CSU) veranlasste am 22. Juni 2009 einen Haftbefehl gegen mich aufgrund einer von mir am 18.05.2009 eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde. Um Namen zu nennen: ein Ministerialrat Kornprobst und ein (mittlerweile) BGH-Richter und ehemaliger Staatsanwalt Dr. Bellay bearbeiteten dieses Schreiben wie vorgesehen. Eine "Straftat" konnten beide nicht herauslesen. Erst vier Wochen später "erkannte" die Staatsanwaltschaft als Gegner der Beschwerde eine vorgebliche Straftat der "Störung des öffentlichen Friedens" inkl. einer akuten "Gefahr" für die Justizbehörde, die von mir ausgehen sollte.
Die Folge: ACHT Monate Untersuchungshaft - so lange dauerte es, bis der neutrale und integre Prof. Dr. Nedopil in München das FEHLGUTACHTEN des von der Staatsanwaltschaft beauftragten Psychiaters (CSU) als solches entlarvt hatte ("Mindeststandards verletzt") Anstatt, wie die Verantwortlichen beabsichtigt hatten, mich dauerhaft im bayerischen Gäu im forensischen Maßregelvollzug verschwinden zu lassen (§ 63 StGB), verfügte das Landgericht bei Erhalt dieses Gutachtens die SOFORTIGE Freilassung nach ACHT Monaten! Die Täter im Amt - als solche bezeichne ich sie und als solche sind sie geltend gemacht - unterm Generalstaatsanwalt (CSU) erwirkten einen 2. Haftbefehl bei der 1. Strafkammer des OLG Bamberg unter einem Dr. Baumann (CSU). Insbesondere diese an Dreistigkeit kaum zu überbietende Gewalt wird als Freiheitsberaubung im Amt geltend gemacht! Nach weiteren 2 Monten Untersuchungshaft trat das (untergeordnete, auch das ein Akt von "Zivilkcourage") Landgericht dieser Farce letztmalig entgegen, zweite Entlassung nach ZEHN Monaten Untersuchungshaft ohne jede Voraussetzung hierfür! Der Freispruch folgte im August 2010.
Für mich sind diese "hochrangigen" Juristen bei der Generalstaatsanwaltschaft und beim OLG Bamberg eine tatsächliche Gefahr: für den Rechtsstaat und jeden Einzelnen, der sich kritisch äußert. Hier schließt sich der Kreis zur "Polizeikontrolle"..
Es wurde schon einiges ueber diesen Fall geschrieben, auch stimmt es das der Fall schon einige Zeit zurueck liegt. Wer machte hier welchen Fehler ? Sind es die Beschuldigten Polizeibeamten ? Sind die Aussagen der Opfer richtig, der Leser hat es da schwer durch zu blicken. Sollten die beschriebenen Vorfaelle so tatsaechlich passiert sein, dann hat die Polizei ein Problem. Nur wer liesst, der weiss auch das bei der Bayrischen Polizei einige schief laeuft, dass hat seine Gruende. Selbst der Bayrischen Innenminister stellt jetzt ein neues Modell vor, wie solche Faelle besser und neutraler untersucht werden sollen. Auch ist hier die Frage gestellt, ich als Geschaedigter haette mich an die Stadt Aschaffenburg und ihre Politischen Mandatstraeger gewannt und denen als erste ueber die Vorfaelle unterrichtet. Abgesehen waehre ich am naechsten Tag zu einen Anwalt gegangen und haette Anzeige erstattet.
Lieber lichtinsdunkle,
dass Sie bereits alles genau wissen, ist bemerkenswert.
Darf ich dennoch ein paar Anmerkungen versuchen?
Wenn in der Presse über eine Straftat nicht informiert wird, hat es sie nicht gegeben? Diese Argumentation erschließt sich mir nicht.
Ist das Lehrerehepaar unglaubwürdig, weill es seinen Namen nicht nennt? Oder will es vor Herabwürdigungen ("hysterisch") geschützt werden? Oder vor weiterer Einschüchterung?
"Trotzdem wird die Frau hysterisch..." Woher wissen Sie das? Waren Sie tatbeteiligt? Oder ist das nur Rückgriff auf ein altes frauenfeindliches Klischee?
"Wieso kam es nicht zu einer Verurteilung der Beamten?" Die Frage stellt sich bei jedem Polizeiübergriff. Die Antwort ist allerdings kein Geheimnis: Strafvereitelung - dem engen Schulterschluß von Tätern in Uniform und Komplizen in Robe geschuldet. Eine Verurteilung eines Polizisten wegen einer Körperverletzung an einem Nichtpolizisten oder Nichtrichter ist juridisch ausgeschlossen.
"Gab es keine Zeugen? Mitten auf der Straße? Kann ich mir nicht vorstellen." Gegen die Polizei auszusagen erfordert mehr Mut und mehr Leidensbereitschaft, als die Mehrheit der Menschen aufbringen kann.
"Ich glaube nicht, dass eine Polizistin (ebenfalls Frau) ihren Kollegen schützt, wenn dieser eine Frau verprügelt." Warum nicht? Aus Frauensolidarität? Auch mit einer "Hysterica"? Was denn nun? Lieber lichtinsdunkel, eine Polizistin, die einen Kollegen nicht deckt, hat bei der Polizei nichts verloren. Sie würde das sehr schnell sehr schmerzlich zu spüren bekommen.
"Selbst Polizisten traue ich nicht zu dass sie so dumm sind und auf offener Straße einer Frau mit der Faust in den Bauch schlagen." Das nennt man "Guttenberg-Argument" (Würde ich betrügen, würde ichs nicht so dumm tun, also habe ich nicht betrogen), es zieht in der Regel nicht. Straftaten sind zudem nicht dumm oder klug, sondern zuerst ein Verbrechen. Dass Sexualstraftäter vor der Tat klug abwägen, ist zudem wenig zu erwarten..
Lieber lichtinsdunkel: außer Herabwürdigungen ("hysterisch", "abstruse Gedanken"), die v.a. dem Opfer gegenüber wirklich dunkel sind, haben Sie nichts beizutragen. Schade.
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