Schläge, Handschellen, Demütigungen: Es sieht zunächst nach einer ganz normalen Polizeikontrolle aus. Als das Ehepaar nach den Namen der Beamten fragt, rammt einer der Frau die Faust in den Bauch - und führt sie ab. Die zuständige Polizeipräsidentin stellt sich schützend vor den Beamten.
Es war am Abend des 7. Oktober 2010, als Martina F. ihr Vertrauen verloren hat. Ihr Vertrauen in den Rechtsstaat. Ihr Vertrauen in die Polizei. Man wird leicht in eine Schublade gesteckt, wenn man eine Geschichte erzählt, wie sie die beiden Gymnasiallehrer Martina F. und ihr Mann Günter (Namen geändert) erlebt haben. In eine Schublade, auf der in Großbuchstaben das Wort "Spinner" steht. "Selbst mein eigener Therapeut konnte am Anfang nicht fassen, was ich durchgemacht habe", sagt Martina F. "Zusammengeschlagen und gedemütigt von der Polizei - das glaubt einem fast niemand."
Bild vergrößern
Zunächst sah alles nach einer normalen Polizeikontrolle aus. Doch dann begann für das Ehepaar F. der Albtraum. (© Johannes Simon)
Anzeige
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International zählt jährlich fast 400 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte im Freistaat. Die meisten Verfahren werden eingestellt. Vor wenigen Wochen beschwichtigte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU): Die bayerische Polizei akzeptiere keine Rambos, die Selbstjustiz üben.
"Die Realität ist leider anders", sagt Martina F. Nach dem Unterricht ist sie mit ihrem Mann in die Stadt gefahren, um ihre Geschichte zu erzählen. Martina F. ist eine zierliche Frau, vielleicht 1,65 Meter groß und kaum 50 Kilo schwer. Ihr Mann ist hager, das Haar ergraut. Er ist nicht viel größer als seine Frau. Martina F. hat ins Café am Aschaffenburger Bahnhof die Schriftsätze ihrer Anwältin mitgebracht, sprödes Juristendeutsch in einer blauen Klarsichtfolie.
Die Chronik einer scheinbar ganz normalen Polizeikontrolle. Der 7. Oktober 2010 ist ein Donnerstag. Nach einem Restaurantbesuch fahren Martina und Günter F. mit dem Auto nach Hause. Günter sitzt am Steuer, seine Frau auf dem Beifahrersitz. Gegen 20.25 Uhr werden die beiden von einer Polizeistreife gestoppt. Allgemeine Verkehrskontrolle. Polizeihauptmeister W. und Polizeimeisterin S. überprüfen, ob das Warndreieck im Kofferraum ist und inspizieren den Verbandskasten. Danach fragen sie Günter F., ob er etwas getrunken habe. "Ein Bier", sagte er damals. "Es war sogar bloß ein Alkoholfreies", sagt er heute.
Günter F. muss pusten. "Mindestens 15-mal habe ich in das Kontrollgerät geblasen." Vergeblich, auf dem Display erscheinen keine Promillewerte. Hat er zu schwach gepustet? Günter F. ist schwerer Asthmatiker. Vom Pusten bekommt er langsam Atemnot, seine Lunge fiept. Die beiden Beamten werden ungeduldig. Sie glauben offenbar, F. simuliere und drohen ihm mit einer Blutkontrolle auf der Polizeiinspektion. "Mein Mann war völlig außer Atem, ich habe versucht den beiden klar zu machen, dass er kurz vor einem Asthmaanfall steht. Doch der Polizist hat mich angeschrien, ich solle mich raushalten." Er stößt Martina F. zur Seite. "Ich habe dann einen letzten Versuch unternommen und kräftig gepustet", sagt Günter F. Diesmal zeigt das Gerät 0,0 Promille an. Und dann habe ich diesen entsetzlichen Fehler gemacht", sagt Martina F.
Statt den Beamten einen "Guten Abend" zu wünschen, erkundigt sie sich nach den Namen der beiden Polizisten. "Ich habe ihnen deutlich gesagt, dass ich mich ungerecht behandelt fühle und in Rücksprache mit meinem Sohn, der Strafrichter ist, über das Verhalten beschweren werde". Die Beamten ziehen sich zurück, brummen unverständlich ihre Nachnamen und steigen in den Streifenwagen. "Das war mir nicht genug, ich wollte auch die Vornamen."
Sie sind jetzt auf Seite 1 von 3 nächste Seite
- Thema
- Aschaffenburg RSS
- Aschaffenburg 2000 Euro für Mord an Ehemann 05.10.2011
- Aschaffenburg Fahranfängerin versenkt Auto im Hafenbecken 04.09.2011
- Aschaffenburg Verkehrskontrolle artet in Keilerei aus 21.08.2011
- Aschaffenburg Mann von Roboter lebensgefährlich verletzt 15.04.2011
- Urban Priol: Mein Aschaffenburg "Hier ist noch nicht Hessen" 17.01.2011
- Einbruchserie Angst in Aschaffenburg 06.12.2010
Afghanen greifen US-Einrichtungen an
Die neueste Antwort
Ihr Zitat: "Ein U-Haftbefehl. Wie waren hier doch gleiche die Vorraussetzungen? Noch dazu im Disziplinarverfahren....soso.
Hier sprechen sie vom OLG Bamberg, an anderer Stelle vom OLG Stuttgart und der Polizeidirektion Böblingen. Tut mir leid - man darf sie einfach nicht ernst nehmen."
Werfen Sie hier Nebelkerzen oder sind Sie tatsächlich so unbedarft!
Die Voraussetzungen für einen Haftbefehl sind Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr oder Verdunkelungsgefahr: Bei mir wurde Fluchtgefahr erfunden bzw. kreativ hergeleitet. So einfach geht das in Bayern, mal geklingelt, nicht zuhause, ergo: auf der Flucht!
Von Disziplinarverfahren hat hier niemand was geschrieben, oder?
Aber stochern Sie ruhig weiter im Trüben....der Fall wird geklärt, auch Sie werden´s mitkriegen!
Ein U-Haftbefehl. Wie waren hier doch gleiche die Vorraussetzungen? Noch dazu im Disziplinarverfahren....soso.
Hier sprechen sie vom OLG Bamberg, an anderer Stelle vom OLG Stuttgart und der Polizeidirektion Böblingen. Tut mir leid - man darf sie einfach nicht ernst nehmen.
Tom, so lange sie nicht den Unterschied zwischen "Ich kann mir schon gut vorstellen, wie die Situation wirklich abgelaufen ist." und einem "ich weiß wie es war" kennen haben wir leider keine weitere Grundlage zur Diskussion. Eins sei aber noch gesagt: Dass sie Schläge in den Bauch einer Frau (sofern sie stattgefunden haben) als sexuelle Straftat bezeichen ist absolut ekelhaft. Sie relativieren und verhöhnen dadurch die Opfer von tatsächlicher sexueller Gewalt! PFUI !
Was wäre eigentlich der Schlag in den Bauch eines Mannes? Homophob? Bei einem Juden - antisemitisch? Machen sie sich doch bitte nicht noch weiter lächerlich.
Dampflok: Es wurde wirklich schon einies über den Fall geschrieben? Zeigen sie mir bitte ihre Quellen, ich bin absolut interessiert. Eine Anzeige hat es doch gegeben. Wieso kam dabei nichts raus? Was er wohl doch nicht so, wie ein Jahr später nun behauptet? Wo ist die Anrufung der nächst höheren Instanz?
Was wollen sie also damit sagen, dass sie zum Anwalt gerannt wären?
Ihr Zitat: "Sie sind ja bereits als Troll in diversen Foren bekannt....mal wird von 10 Monaten U-Haft geschrieben, mal von 8...entscheiden sie sich doch bitte wenigstens für eine Version bei ihrer Lügengeschichte."
Mit Pauschalurteilen a´la "Troll" und "Lügengeschichte" wäre ich sehr vorsichtig. Wie gesagt, für schlichte materienfremde Gemüter halt alles "Spinner" und Querulanten...
Damit auch Sie es verstehen:
Eine bayerische Staatsanwaltschaft unter Weisung des Generalstaatsanwaltes (CSU) veranlasste am 22. Juni 2009 einen Haftbefehl gegen mich aufgrund einer von mir am 18.05.2009 eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde. Um Namen zu nennen: ein Ministerialrat Kornprobst und ein (mittlerweile) BGH-Richter und ehemaliger Staatsanwalt Dr. Bellay bearbeiteten dieses Schreiben wie vorgesehen. Eine "Straftat" konnten beide nicht herauslesen. Erst vier Wochen später "erkannte" die Staatsanwaltschaft als Gegner der Beschwerde eine vorgebliche Straftat der "Störung des öffentlichen Friedens" inkl. einer akuten "Gefahr" für die Justizbehörde, die von mir ausgehen sollte.
Die Folge: ACHT Monate Untersuchungshaft - so lange dauerte es, bis der neutrale und integre Prof. Dr. Nedopil in München das FEHLGUTACHTEN des von der Staatsanwaltschaft beauftragten Psychiaters (CSU) als solches entlarvt hatte ("Mindeststandards verletzt") Anstatt, wie die Verantwortlichen beabsichtigt hatten, mich dauerhaft im bayerischen Gäu im forensischen Maßregelvollzug verschwinden zu lassen (§ 63 StGB), verfügte das Landgericht bei Erhalt dieses Gutachtens die SOFORTIGE Freilassung nach ACHT Monaten! Die Täter im Amt - als solche bezeichne ich sie und als solche sind sie geltend gemacht - unterm Generalstaatsanwalt (CSU) erwirkten einen 2. Haftbefehl bei der 1. Strafkammer des OLG Bamberg unter einem Dr. Baumann (CSU). Insbesondere diese an Dreistigkeit kaum zu überbietende Gewalt wird als Freiheitsberaubung im Amt geltend gemacht! Nach weiteren 2 Monten Untersuchungshaft trat das (untergeordnete, auch das ein Akt von "Zivilkcourage") Landgericht dieser Farce letztmalig entgegen, zweite Entlassung nach ZEHN Monaten Untersuchungshaft ohne jede Voraussetzung hierfür! Der Freispruch folgte im August 2010.
Für mich sind diese "hochrangigen" Juristen bei der Generalstaatsanwaltschaft und beim OLG Bamberg eine tatsächliche Gefahr: für den Rechtsstaat und jeden Einzelnen, der sich kritisch äußert. Hier schließt sich der Kreis zur "Polizeikontrolle"..
Es wurde schon einiges ueber diesen Fall geschrieben, auch stimmt es das der Fall schon einige Zeit zurueck liegt. Wer machte hier welchen Fehler ? Sind es die Beschuldigten Polizeibeamten ? Sind die Aussagen der Opfer richtig, der Leser hat es da schwer durch zu blicken. Sollten die beschriebenen Vorfaelle so tatsaechlich passiert sein, dann hat die Polizei ein Problem. Nur wer liesst, der weiss auch das bei der Bayrischen Polizei einige schief laeuft, dass hat seine Gruende. Selbst der Bayrischen Innenminister stellt jetzt ein neues Modell vor, wie solche Faelle besser und neutraler untersucht werden sollen. Auch ist hier die Frage gestellt, ich als Geschaedigter haette mich an die Stadt Aschaffenburg und ihre Politischen Mandatstraeger gewannt und denen als erste ueber die Vorfaelle unterrichtet. Abgesehen waehre ich am naechsten Tag zu einen Anwalt gegangen und haette Anzeige erstattet.
Lieber lichtinsdunkle,
dass Sie bereits alles genau wissen, ist bemerkenswert.
Darf ich dennoch ein paar Anmerkungen versuchen?
Wenn in der Presse über eine Straftat nicht informiert wird, hat es sie nicht gegeben? Diese Argumentation erschließt sich mir nicht.
Ist das Lehrerehepaar unglaubwürdig, weill es seinen Namen nicht nennt? Oder will es vor Herabwürdigungen ("hysterisch") geschützt werden? Oder vor weiterer Einschüchterung?
"Trotzdem wird die Frau hysterisch..." Woher wissen Sie das? Waren Sie tatbeteiligt? Oder ist das nur Rückgriff auf ein altes frauenfeindliches Klischee?
"Wieso kam es nicht zu einer Verurteilung der Beamten?" Die Frage stellt sich bei jedem Polizeiübergriff. Die Antwort ist allerdings kein Geheimnis: Strafvereitelung - dem engen Schulterschluß von Tätern in Uniform und Komplizen in Robe geschuldet. Eine Verurteilung eines Polizisten wegen einer Körperverletzung an einem Nichtpolizisten oder Nichtrichter ist juridisch ausgeschlossen.
"Gab es keine Zeugen? Mitten auf der Straße? Kann ich mir nicht vorstellen." Gegen die Polizei auszusagen erfordert mehr Mut und mehr Leidensbereitschaft, als die Mehrheit der Menschen aufbringen kann.
"Ich glaube nicht, dass eine Polizistin (ebenfalls Frau) ihren Kollegen schützt, wenn dieser eine Frau verprügelt." Warum nicht? Aus Frauensolidarität? Auch mit einer "Hysterica"? Was denn nun? Lieber lichtinsdunkel, eine Polizistin, die einen Kollegen nicht deckt, hat bei der Polizei nichts verloren. Sie würde das sehr schnell sehr schmerzlich zu spüren bekommen.
"Selbst Polizisten traue ich nicht zu dass sie so dumm sind und auf offener Straße einer Frau mit der Faust in den Bauch schlagen." Das nennt man "Guttenberg-Argument" (Würde ich betrügen, würde ichs nicht so dumm tun, also habe ich nicht betrogen), es zieht in der Regel nicht. Straftaten sind zudem nicht dumm oder klug, sondern zuerst ein Verbrechen. Dass Sexualstraftäter vor der Tat klug abwägen, ist zudem wenig zu erwarten..
Lieber lichtinsdunkel: außer Herabwürdigungen ("hysterisch", "abstruse Gedanken"), die v.a. dem Opfer gegenüber wirklich dunkel sind, haben Sie nichts beizutragen. Schade.
Paging