Neue EU-Richtlinie:Keferloher in Gefahr

Politischer Aschermittwoch - CSU

Damit der Keferloher bleiben kann, soll demnächst immer ein leeres Bierglas in Tresennähe stehen.

(Foto: dpa)

Gibt es das Bier in Bayern bald nicht mehr aus dem Steinkrug? Laut einer EU-Richtlinie dürfen schäumende Getränke ab 2015 nur in Gefäßen mit außen sichtbarem Messstrich serviert werden. Um den traditionellen Keferloher zu erhalten, soll ein Trick helfen.

Der traditionelle Bierkrug aus Steingut, "Keferloher" genannt, ist vermutlich gerettet. Eigentlich dürfen nach einer neuen EU-Richtlinie von 2015 an für den Ausschank schäumender Getränke nur noch Gefäße verwendet werden, deren Messstrich von außen gut sichtbar ist - weil ein Bierkrug künftig als "gesetzliches Messgerät" gilt.

Beim traditionsreichen Keferloher ist der Messstrich aber innen angebracht. Normalerweise würde er der neuen Richtlinie zum Opfer fallen. Eine Initiative des Bayerischen Brauerbundes veranlasste nun die Wirtschaftsministerien Bayerns und des Bundes, eine generelle Ausnahmeklausel zu formulieren. Diese erlaubt auch weiterhin den Ausschank von Bier in Steinkrügen - allerdings einhergehend mit der Verpflichtung, ein leeres Bierglas in Tresennähe zu platzieren. Dieses soll den Gästen eines Wirtshauses die Möglichkeit bieten, das im Krug erworbene Bier zum Nachmessen in das Glas umzuschütten. Danach könne das Bier wieder zurückgefüllt und wie gewohnt aus dem tonnenförmigen Keferloher konsumiert werden.

Der Entwurf aus Brüssel ist "schon gut gemeint"

Lothar Ebbertz, Hauptgeschäftsführer des Brauerbundes, hatte sich 2011 an die beiden Ministerien gewandt. Diese zeigten sich sofort kooperativ. Auch den Gesetzgebern aus Brüssel will er keinen Vorwurf machen, der Entwurf sei "schon gut gemeint". Allerdings habe man "Landstriche übersehen, wo die Menschen das Bier gerne aus einem Steinkrug zu sich nehmen". Dieser sei nämlich "nicht explizit verboten" worden, sondern eher "zufällig der neuen Richtlinie zum Opfer gefallen".

Spruchreif ist die Ausnahmeregelung allerdings noch nicht. Bevor Bundestag und Bundesrat dem Gesetz zustimmen, muss es noch seitens der EU in das Eichgesetz für 2015 eingearbeitet werden. Daher fordert Ebbertz, man solle die Freude noch etwas zügeln - selbst wenn ihm bewusst ist, "dass das Thema bestens zum Draufhauen in Kabarett und Co. geeignet" sei. Einen Tipp hat Bayerns oberster Bier-Lobbyist dann noch zum Thema Steinkrug: "Vom Verband werden Sie jetzt nicht die Empfehlung kriegen, zu warten, bis der Schaum zusammengefallen ist, um sich ein Bild vom Ergebnis des Messerfolges zu machen."

Nach Aussagen der EU-Kommission war der traditionelle Steinkrug allerdings nie in Gefahr. "Es gibt kein EU-Verbot", sagte der Sprecher der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland, Reinhard Hönighaus, am Montag. Hönighaus stellte klar, dass die EU-Richtlinie für Messgeräte nur auf Trinkgläser, nicht jedoch auf Krüge aus Stein zutreffe: "Die Europäische Kommission hatte nie das Ziel, Bierkrüge aus Steingut zu verbieten."

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