In Ansbach ist ein Mädchen brutal vergewaltigt worden, der mutmaßliche Täter legt ein Teilgeständnis ab.
Der Zeuge ahnte nicht, dass er ein Zeuge sein würde. Schon gar nicht: der entscheidende Zeuge. Der Mann hatte am Freitagnachmittag seine Freundin in Ansbach besucht und gegen 17 Uhr auf der Straße einen ehemaligen Arbeitskollegen getroffen. Der, ein kräftiger Kerl mit Pelzjacke und roter Irokesenfrisur, hatte ein weinendes Mädchen im Arm gehabt. Im Vorübergehen hatten sich die alten Bekannten gegrüßt.
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Ein schmaler Bach, ein schmaler Weg: In der düsteren Bahnunterführung, von den Ansbachern "Mausloch" genannt, lauerte der Täter seinem Opfer auf. (© Foto: dpa)
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Am Samstagvormittag wurde dem Zeugen dann klar, dass er ein Zeuge war. Seine Freundin erzählte ihm von dem Verbrechen, das tags zuvor nicht weit von ihrer Wohnung entfernt stattgefunden hatte. Ein zwölfjähriges Mädchen war auf dem Heimweg vom Keyboard-Unterricht in einer Bahnunterführung verschleppt und zwei Stunden lang in einem Gartenhaus misshandelt und vergewaltigt worden. In der Täterbeschreibung hieß es, der Verdächtige trage einen roten Irokesenschnitt.
Gegen zwölf Uhr benachrichtigte der Zeuge die Polizei. Eineinhalb Stunden später wurde sein ehemaliger Kollege festgenommen. Er saß gerade in der Badewanne, sein Äußeres hatte er nach Angaben der Polizei bereits verändert.
Der 25-Jährige habe ein Teilgeständnis abgelegt, gab der Leitende Oberstaatsanwalt Gerhard Karl am Montag bei einer Pressekonferenz in der Ansbacher Polizeizentrale bekannt. Der arbeitslose Mann habe die Tat zugegeben, nicht aber alle sexuellen Handlungen, von denen das Opfer berichtet hatte, sagte Karl.
Der Täter sei derzeit wohnungslos und von den Ermittlern im Appartement seiner Freundin angetroffen worden. Noch am Samstagabend sei Haftbefehl ergangen. Karl zufolge wird ihm Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall, sexueller Missbrauch von Kindern und Körperverletzung vorgeworfen. Darauf stünden jeweils mindestens zwei Jahre Gefängnis.
Das Opfer, sagte der Chef der Ansbacher Kriminalpolizei Hermann Lennert, sei inzwischen wieder zu Hause bei den Eltern, werde aber psychologisch betreut. Das Mädchen habe ein "zweistündiges Martyrium" durchleiden müssen. Begonnen hatte dieses am Freitag im "Mausloch" - so nennen die Ansbacher das nur ein paar Meter lange Wegstück zwischen den beiden Fußgängerunterführungen, die den Westen der Stadt mit dem Zentrum verbinden.
Die Betonwände sind mit Moos bewachsen, sie erbeben jedes Mal, wenn oben auf dem Bahndamm ein Zug fährt. Am Geländer, das den schmalen Onolzbach vom noch schmaleren Gehweg trennt, hängen am Montagvormittag noch Reste vom rot-weißen Absperrband der Polizei. Für die Schülerin ist das Mausloch zur Falle geworden.
Der Täter, der keine Waffe trug, habe das Verbrechen "wahrscheinlich nicht geplant", sagte Lennert. Er habe das Mädchen "geschlagen und massiv eingeschüchtert", deshalb sei die Schülerin mit ihm auf einen schwer einsehbaren Pfad am Fuße des Bahndamms eingebogen. Das Gartenhaus, in dem er sich dann an dem Mädchen verging, habe er mit einem Hammer aufgebrochen, den er auf dem Weg aus einem Schuppen entwendet hatte.
Nach der Tat habe er das Opfer an einem Spielplatz freigelassen. Man prüfe, sagte Staatsanwalt Karl, ob der Täter, der bisher nur mit "eher unbedeutenden Delikten" aktenkundig wurde, für weitere Sexualvergehen verantwortlich sei. Das Mädchen erlitt Kopfverletzungen, hat sich aber nach Angaben der Polizei inzwischen "körperlich gut erholt".
- Vergewaltigung in Ansbach Haftbefehl gegen Verdächtigen 22.11.2009
- Ansbach Mutmaßlicher Vergewaltiger gefasst 21.11.2009
- Ansbach Schülerin stundenlang missbraucht 21.11.2009
(SZ vom 24.11.2009/bica)
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Die neueste Antwort
"Der Fall dieses Mädchens ist spektakulär, weil er eben auf die seltenere Art und Weise geschah, zufällig und ungeplant"
Woher wissen sie ob der Täter zufällig und ungeplant vergewaltigte? Daß Lennert meint, nur weil der Täter keine Waffe trug hat er seine Tat warscheinlich nicht geplant. Das ist selbst nur eine Spekulation. Sie und ich wissen darüber daher gar nichts.
"Spektakulär" meint das Hinsehen auf das was Aufsehen erregt. Hier wird eine grausame Tat medial ausgeweidet was es hergibt. Das ist schon der dritte Bericht über die Tat und es hat den Anschein daß man nur drauf hofft noch mehr Details schildern zu können damit man es auch immer noch ein Stückchen morbider darstellen kann. Für mich ist die Grenze zum Voyeurismus überschritten.
Und das ist dann auch definitiv mein letzter Beitrag dazu in diesem Teletubbiforum.
Sorry, eulenspiegel, ich komme trotzdem nicht dahinter, was Sie aussagen wollen. Eine "Verdrehung" findet nicht statt, es findet halt eine Berichterstattung statt, OHNE dass bestritten wird, dass prozentual Vergewaltigungen im engeren Umkreis viel viel häufiger sind.
Der Fall dieses Mädchens ist spektakulär, weil er eben auf die seltenere Art und Weise geschah, zufällig und ungeplant. Reine Berichterstattung. Es stehen auch manche Autounfälle in der Zeitung und die meisten nicht, wer weiß, was der Grund ist, ich möchte da gar nicht so viel hineininterpretieren.
Die Strafzumessungen sind meiner Meinung nach manchmal zu niedrig bzw. die Begründungen unverständlich, doch das Strafrecht als solches ist schon in Ordnung, Eier abschneiden macht jedenfalls auch keinen besseren Menschen aus einem Gewaltverbrecher. Ich finde, eine wirklich angemessene Strafe gibt es für so was ohnehin nicht, angemessen im Sinne von "ausgleichend" oder so. Aber der Täter ist mir momentan eher egal, der wird schon seine Strafe kriegen, dem Kind aber muss geholfen werden, und zwar richtig und langfristig.
...auch nicht mein sinnvollster oder ansprechendster Beitrage werden wird und ich mich einer etwas unverblühmteren Sprache bediene:
Schneidet ihm die Eier ab!
Mehr hab ich nicht zu sagen. Gute Besserung an das arme Mädchen.
Wissen Sie, wie häufig die Strafrahmen im Sexualstrafrecht in den letzten Jahrzehnten schon heraufgesetzt worden sind? Die abschreckende Wirkung hielt sich jedenfalls ins Grenzen. Beschuldigte wie im vorliegenden Fall kennen das Mindestsstrafmaß vermutlich gar nicht und ließen sich auch nicht von ihm abschrecken. In diesem Deliktsbereich stehen Individualprävention - also Vermeidung einer Wiederholung - und Sanktion im Vordergrund.
Es geht nicht um Vergleiche, sondern um die mediale Ausschlachtung und die Verzerrung der Realität anhand selektiver Wahrnehmung. Die Häufigkeit der Berichterstattung ist komplett unverhältnismäßig zu den Vergewaltigungsfällen ob dem Opfer der Täter bekannt war oder nicht.
Daß dieser Fall für das Mädchen grauenhaft ist, ist unbestritten. Das sehe ich wie Sie. Aber sehen Sie sich doch mal alle Kommentare an. Da geht es am wenigsten um das sich hineinfühlen in das Opfer, sondern es geht fast immer um die Typisierung des Täters oder die juristische Ahndung. Beileidsbekundungen? Fehlanzeige.
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