Seit fünf Jahren fotografiert die Polizei an 13 Straßen im Freistaat jedes Kennzeichen. Verfassungswidrig sei das, findet ein Mann aus Niederbayern. Spielt der Staat tatsächlich Big Brother? Das muss jetzt der Verwaltungsgerichtshof klären.
Seit 2006 zeichnen "Automatisierte Kennzeichen-Erfassungssysteme" der bayerischen Polizei an bestimmten Straßen im Freistaat die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos auf. Und zwar rund um die Uhr. Die genauen Standorte der Anlagen nennt die Polizei nicht. Es sollen dreizehn sein. Die Erfassungssysteme stünden an zwölf Durchgangsstraßen und einer Europastraße, heißt es dazu lapidar aus dem Innenministerium. Faktisch handelt es sich hauptsächlich um Autobahnen.
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Vor allem an Autobahnen werden Kennzeichen erfasst. (© dpa)
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Gegen die Praxis der automatisierten Kennzeichenerfassung hat jetzt ein 32-jähriger Softwareentwickler aus dem niederbayerischen Abensberg vor dem Verwaltungsgerichtshof München (VGH) Klage gegen den Freistaat erhoben. Die gesetzlichen Regelungen für den Betrieb der Anlagen sind seiner Ansicht nach verfassungswidrig. Der Anwalt des 32-Jährigen, Rechtsanwalt Udo Kauß aus Freiburg, geht noch weiter: Er spricht von einer "Massenkontrolltechnik" und nennt die automatisierte Erfassung von Kennzeichen einen "Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch den Staat als Big Brother." In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht München die Klage abgewiesen, die Berufung vor dem VGH aber zugelassen.
Sobald ein Kennzeichen fotografiert wurde, werde es automatisch mit den Kennzeichen abgeglichen, die sich in der "Fahndungsdatei" der Polizei befänden, erklärten die Vertreter des bayerischen Innenministeriums vor dem VGH. Wenn das System ein gesuchtes Kennzeichen identifiziert habe, melde es einen "Treffer". Dieser werde dann an die Einsatzzentrale gemeldet. Die fotografierten Nummernschilder unbescholtener Bürger würden "sofort und unwiderruflich gelöscht". Der Kläger bezweifelt dies. Würde man den Rechner zerlegen, fände man bestimmt Datenrückstände auf der Festplatte, so seine Kritik.
Insgesamt hat die bayerische Polizei derzeit 22 stationäre Geräte an den dreizehn Standorten in Betrieb. Hinzu kommen drei mobile Erfassungssysteme. Diese würden "anlassbezogen" eingesetzt. Von Juli bis September dieses Jahres seien acht Millionen Kennzeichen pro Monat von den Erfassungssystemen fotografiert worden, bestätigten die Vertreter des Innenministeriums. In der Regel seien 500 bis 600 "Treffer" gemeldet worden.
Der Kläger aus Abensberg engagiert sich im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, einem bundesweiten Zusammenschluss von Kritikern dieser Praxis. Parallel zu seiner Klage vor dem VGH hat er Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das Verfahren vor dem VGH wird fortgesetzt.
(SZ vom 19.10.2011/leos)
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da können wir dann doch auch die gleichen Masstäbe wie in der Debatte zum Thema Download anlegen. Das der SpeicherPC die Daten im Arbeitsspeicher hat, langt im Sinne geltender Rechtsprechung - damit ist (nach deren Logik) ja die Speicherung der Daten erfolgt. Das hier in Bayern, besonders der Innenmenister, eine andere Vorstellung von Rechtsauffassung hat ist die eine Seite. Das dann nicht nach Rechtsprechung gehandelt wird - die andere, grausige Seite, hier im schönen Bayern.
Leider scheint sich der Orwellsche Staat immer mehr von solch Bürgern wie mir zu entfernen ... ein Teufelskreis
Ps.: Sicherlich werden "Datenreste" auf dem PC finden zu sein.
Pss.: Die Daten der unbescholtenen Bürger werden unverzüglich gelöscht, jaja - das glaubt doch keiner mehr!
Psss.: Ich hoffe der CCC Club hat genug "bullssack" um diesen Eiertanz auch zu einem, für uns Bürger, gutem Ende zu bringen.
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http://www.heise.de/tp/blogs/2/150646
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nach dem Motto, was von den Grünen kommt, ist harmlos, will man hier mittels totaler Überwachung die Bewegungsprofile der Bürger kontrollieren.
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http://www.heise.de/tp/artikel/35/35712/1.html
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http://www.heise.de/tp/artikel/35/35719/1.html
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Will sich die Obrigkeit vor den kritischen Bürgern schützen?
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Im Zusammenhang betrachtet ist nichts anderes zu erkennen, als ein systematisches Treiben der Mächtigen gegen eine gesunde Demokratie!
golem.de/1110/87179.html
Auch wenn die Bundesregierung - Herrmann & Co.Spitzel - versuchen, dem CCC eine Straftat unterzuschieben, wird dies nicht gelingen.
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Der Tojaner hat gegen die Verfassung verstoßen. Damit liegt eine Straftat vor.
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Da Herrmann & Co. behaupten, nichts von dem Inhalt bzw. umfänglichen illegalen Methoden des Trojaners gewußt zu haben, ist es doppelt schlimm. Unkenntnis schützt nicht vor Strafe - bei einem solchen Bespitzelungsvorgang.
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Die Pflicht der Bundesregierung wäre es gewesen, die Details zu kennen. Mit so einer lächerlichen Aussage kommt Herrmann -- und Friedrich nicht weg.
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Der CCC hat lediglich dafür gesorgt, einen Verfassungsbruch von Herrmann und Friedrich aufzuklären.
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Dadurch hat der CCC den Bundesverdienstorden 1. Klasse verdient!
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Was steht im Grundgesetz? Wenn die Regierung oder andere versuchen, dieses auszuhebeln und zu umgehen: Ist der Widerstand der Bürger ein legitimes Mittel.
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Nix anderes ist hier geschen.
betrieben wurde, d. h. der Staat mit seiner auf Verfassungsbruch programmierten Bespitzelungs-Software am Aufklären von Straftaten behindert wurde.
Meine Meinung: Joachim Herrmann und Hans Peter Friedrich/beide CSU sollen sich den Quelltext ihres von der Firma digiTask gelieferten Staatstrojaners einrahmen und hinter sich im Büro aufhängen lassen mit den Zusätzen "geliefert von Dilettanten für Dilettanten" und "Es war einmal".
beauftragt hat, ein Gutachten abzugeben, das die Enthüllung des CCC als mögliche Straftat darstellt. Der Feigheit nach kann es nur ein CSUler gewesen sein.
Die mögliche Straftat soll darin bestehen, dass durch die E
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