Justiz:Auch SPD fordert Auskunft von Merk

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Fraktion will wissen, ob Ministerin Einfluss auf die Freilassung von zwei Managern nahm

Die Landtagsopposition gibt sich mit den Stellungnahmen von Staatsministerin Beate Merk und von Ministerpräsident Horst Seehofer zu der vermeintlichen Möbelhaus-Affäre nicht zufrieden. Einen Tag nach den Grünen hat nun auch die SPD einen umfangreichen Fragenkatalog zusammengestellt. Mit neun Fragen will sie klären, ob die CSU-Politikerin im Dezember 2012 als Justizministerin in ein Ermittlungsverfahren eingegriffen hat, um die Freilassung zweier bekannter Unternehmer aus ihrem Wahlkreis aus dem Gefängnis zu erreichen.

Die SPD will wissen, ob Merk zwischen Festnahme und Entlassung der Manager direkt oder "über eine dritte Person" Kontakt zur Staatsanwaltschaft Augsburg oder zur zuständigen Oberstaatsanwältin aufgenommen hat. Außerdem wollen die Sozialdemokraten die Gründe für den außergewöhnlich schnellen Sinneswandel der Augsburger Ermittlungsbehörde ergründen: Am 4. Dezember hatten die Staatsanwälte noch den "eiligen Vollzug" der Haftbefehle beantragt. Aber nur einen Tag nach der vorläufigen Festnahme beantragte die Behörde deren Entlassung. Gab es hier eine Einflussnahme? Die SPD fragt, ob sich die Generalstaatsanwaltschaft München in die Haftsache eingeschaltet hat - "und wenn ja, aus welchem Grund?"

Aus Justizkreisen verlauten Stimmen, die die Festnahme zweier Familienväter mit kleinen Kindern als eine überzogene Maßnahme bezeichnen. Womöglich ruderte die Staatsanwaltschaft deshalb zurück. Dennoch bliebe auch in diesem Fall die spannende Frage, wer diesen Meinungsumschwung anstieß.

In dem Verfahren gegen insgesamt vier Beschuldigte aus der Führungsriege des Möbelhauses geht es um Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrug in Millionenhöhe. Zum Prozessauftakt am Montag räumten alle Angeklagten ein, eventuell Fehler gemacht zu haben. Aber sie beteuerten allesamt, sie hätten nicht bewusst betrügen wollen. Allerdings überzeugte ihre Argumentation nicht immer: So behauptete der langjährige Personalverantwortliche der Firma, er habe den Begriff "Scheinselbstständigkeit" erstmals im Jahre 2012 gehört, als der Zoll die Geschäftsräume durchsuchte. Das klingt zumindest ungewöhnlich für den Manager einer Firma mit 1000 Mitarbeitern, die freie Handelsvertreter beschäftigt.

© SZ vom 29.07.2015 / stma - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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