Die Psychologin, die von einem Straubinger Häftling gefangen genommen und vergewaltigt wurde, spricht vor Gericht über ihr Martyrium.
Wütend ist die Frau mittlerweile. Eine gute Stunde hat sie schon erzählt, was der Mann auf der anderen Seite des Raumes ihr angetan hat im vergangenen April. Sechseinhalb Stunden hielt der Häftling die Gefängnispsychologin B. damals in ihrem Büro in der Justizvollzugsanstalt Straubing (JVA) gefangen. Alle Details hat die 49-Jährige erzählt, wie er sie überfallen und dann zweimal vergewaltigt hat.
Der Angeklagte Robert A. auf dem Weg in den Gerichtssaal. (© Foto: dpa)
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Roland K., 51, ein großer Mann mit schon lichtem grauen Haar, sitzt halb zusammengesunken auf der Anklagebank, blickt auf den Boden, so wie er es schon stundenlang getan hat. Jetzt, zum Ende der Zeugenaussage, bricht es ungefragt aus dem Opfer heraus. "Ich will dieses Gewinsel, dieses Halb-in-Tränen-Ausbrechen nicht mehr hören", sagt sie mit fester Stimme und meint damit den Angeklagten. "Das ist unerträglich."
Sondereinheit im Saal
Es ist ein ungewöhnlicher Prozess, der am Dienstag vor dem Landgericht Regensburg begonnen hat. Die Anklage lautet auf Geiselnahme und Vergewaltigung. Aber der Prozess zeugt auch von Resozialisierungsbemühungen und davon, wie sie manchmal scheitern, trotz jahrelanger Mühen.
Er erzählt aus dem Innenleben der JVA Straubing, dem Gefängnis in Bayern mit den meisten Schwerverbrechern, das strengste Sicherheitsvorkehrungen hat, aber trotzdem gefährlich ist. K. ist schon vor diesem Prozess ein verurteilter Sexualtäter, entsprechend stark sind die Sicherheitsvorkehrungen: Im Gerichtssaal bewachen bewaffnete Polizeibeamte einer Sondereinheit den Angeklagten.
Frau B. arbeitet seit 2004 in der JVA Straubing. Die Psychologin konzipiert und leitet die sozialtherapeutische Station, die zum Ziel hat, Strafgefangene an ein normales Leben in Freiheit heranzuführen. 24 Männer sind in dem Programm untergebracht, von Beginn an auch Roland K. In Aschaffenburg ist er geboren, wurde schon mit 13 Jahren polizeilich auffällig, hat dann eine erste Frau vergewaltigt, eine zweite auch noch ermordet.
Seit 1985 sitzt er in Straubing ein - und gilt dort irgendwann als verhältnismäßig angepasst und unauffällig. Aber er ist allzu unauffällig, allzu zurückgezogen, erinnert sich B. an die ersten Kontakte mit Häftling K. Das sind keine guten Voraussetzungen für Vollzugslockerungen, die eigentlich im Frühjahr 2008 anstanden, nach einem Vierteljahrhundert Haft. "Er hatte überhaupt keine Außenkontakte", sagt B., man habe das thematisiert bei den Therapiegesprächen und K. vorgeschlagen, ein soziales Netzwerk zu knüpfen.
In verschiedenen Zeitungen schaltet er auf Anraten seiner Betreuer Bekanntschaftsanzeigen. Mit einer Frau kommt er in guten Kontakt. Als sie aber das komplette Kriminalregister von K. kennenlernt, bricht sie mit ihm. Es gibt eine andere, die den Betreuern rund um B. aber nicht gefällt. "Gestört" habe die Frau gewirkt, erinnert sich B., und immer wieder habe sie telefonisch verschiedene Mitarbeiter bedrängt, einen Kontakt zum Häftling K. herzustellen.
Am 7. April 2009 telefoniert K. schließlich mit dieser Brieffreundin. Sie habe dabei gesagt, dass sie "mich immer noch lieb hätte", sagt K. vor Gericht in langsamem unterfränkischen Dialekt. Sprachlos sei er da gewesen, und zugleich habe er Wut empfunden, weil ihn doch seine Betreuer zu einem Kontaktabbruch mit dieser Frau gedrängt hätten.
Aufgestachelt von einem Mithäftling sei er deshalb ein paar Stunden später noch mal zu dem Büro der Psychologin gegangen, um "mit Gewalt irgendwie zu holen, was ich will". Kontakt mit der Brieffreundin sei das gewesen, beteuert er vor Gericht. Erst als er die Nähe zu seinem Opfer gespürt habe, habe er über den Missbrauch nachgedacht. Geknebelt oder bedroht habe er die Frau nie. Seine Hände, die gefesselt sind, hält er während dieser Aussagen im Schoß.
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OB-Kandidatin Nallinger
Die neueste Antwort
wenn diese Sozialtherapeutin sich so von dem Typen hat überrumpeln und täuschen lassen, was sind die Gutachten dieser Sozialtherapeuten überhaupt wert?
Jetzt packen Sie mal den Hammer der Entrüstung und Empörung wieder ein.Dies ist ein öffentlicher Prozess, in dem über Schuld , Unschuld und Teilschuld öffentlich verhandelt wird und in dem die Fakten noch nicht klar sind.Das Opfer hat ausdrücklich den Antrag der Verteidigung auf Ausschluß der Öffentlichkeit abgelehnt!Sie hat sogar über Details und Verhaltensweisen berichtet, die weit jenseits der Phantasie von Leuten sind, die nicht in der Welt der Sexualtherapeuten zuhause sind.Wenn Sie meine Frau, Schwester, Mutter, Freundin, Bekannte, Verwandte ansprechen so kenne ich keine Einzige darunter, die sich fortgesetzt zumindest fahrlässig einer Situation aussetzen würde, wo sie erst die Erektionsstörungen deseitigen muß um die 2fache Vergewaltigung zu ermöglichen.Diese Frauen würden die Details niemals wutschnaubend vor Gericht in der Öffentlichkeit kundtun sondern vor Scham im Boden versinken.Dazu muß man schon, wie Sie sagen, ein tapferer Sexualtherapeut sein.
Liebe Katjouscha,
die Phantasien in meinem Kopf hätten niemals dazu ausgereicht auch nur anzunehmen, daß das tapfere Opfer erst die Erektionsstörungen des Täters behebt um die Vergewaltigungen zu ermöglichen.Dazu muß man erst die Ausbildung und Phantasie eines Sexualtherapeuten haben.Wenn Sie alle Fakten kennen, warum treten Sie nicht als Zeuge im Prozess auf?
Was Rhudis da schreibt hat doch ausschließlich mit dem zu tun, was sich an Phantasien in seinem Kopf abspielt und absolut nichts mit den Fakten...
Ich möchte auf diesem Wege mit RUDIHS eins mal klar stellen. Die tapfere Frau hat sich mit Ihrem Verhalten das Leben gerettet. Dies konnte Sie nur, da Sie den Verbrecher kannte und wusste, wodurch seine bisherigen Opfer verstorben sind. Anzumerken ist ausserdem das es eine Unverschämtheit ist über jemanden zu urteilen, denn man weder kennt oder in den man sich, auf Grund von eingeschränktem Denkvermögen, nicht hin hineinversetzen kann. Wie würde RHUDIHS über diese Frau urteilen, wenn es sich bei Ihr um RUDIHS Frau, Schwester, Mutter, Freundin, Bekannte, Verwandte handeln würde??? Wenn RUDHIS ein Funken Ehre besitzen würde, dann könnte er doch seinen richtigen Namen verwenden, um diese Angelegenheit von Angesicht zu Angesicht klären zu können!!! Aber da es sich bei RUDIHS sowieso um einen Unwissenden Feigling handelt, der nur seinen Senf dazugeben möcht um auch mal was gesagt zu haben, denk ich das er keinerlei Bemühungen in dieser Richtung wert ist...
Gruß
Paging