Gehälteraffäre in Bayern:Auch SPD-Politiker hat Verwandte beschäftigt

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SPD-Politiker Harald Güller steht in der Kritik (Foto: oh)

Die Verwandtenaffäre ist kein reines CSU-Problem mehr: Nun ist auch ein Fall in der bayerischen SPD bekannt geworden. Der Parlamentarische Geschäftsführer, Harald Güller, hat seinen Stiefsohn für zwei Monate beschäftigt - neun Jahre nachdem die Altfallregelung in Kraft getreten ist.

Bislang hat die Verwandtenaffäre im Bayerischen Landtag vor allem der CSU zu Schaffen gemacht, nun ist auch ein Fall innerhalb der SPD publik geworden. Harald Güller, der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, hat laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks (BR) zugegeben, seinen Stiefsohn beschäftigt zu haben - und zwar erst im Jahr 2009 und somit rechtswidrig, denn die Beschäftigung von Verwandten war bereits im Jahr 2000 verboten worden.

Güller sagte, er habe den Sohn seiner Frau aus erster Ehe aus der Mitarbeiter-Pauschale bezahlt. Der 30-jährige Stiefsohn war zwei Monate lang im Abgeordnetenbüro beschäftigt und erhielt dafür etwa 7500 Euro aus Steuergeldern.

Er habe auch als Jurist nicht erkannt, dass der Mann durch die Heirat juristisch mit ihm verschwägert worden sei und er die Kosten nicht gegenüber dem Landtag hätte geltend machen dürfen, erklärte der SPD-Abgeordnete. "Ich bedauere, dass mir 2009 der Fehler unterlaufen ist, und dass ich ihn erst jetzt bemerkt habe."

Güller ist seit September 2008 Mitglied im Ältestenrat des Landtages - dieser trifft die Entscheidungen über die Vorschläge einer interfraktionellen Arbeitsgruppe zum Abgeordnetenrecht und entscheidet somit über die Regelungen zur Beschäftigung von Verwandten.

Eine Verschwägerung gilt sogar als Verwandtschaft ersten Grades, derartige Beschäftigungsverhältnisse waren seit 2000 im Zuge der Altfallregelung nur noch in Ausnahmefällen gestattet. In der vergangenen Woche sind die Regeln von den Parteien verschärft worden.

Bereits da tauchten auch neue Ungereimtheiten in der Verwandtenaffäre auf: Berichten zufolge sollen 34 Landtagsabgeordnete im Jahr 2000 noch Familienmitglieder eingestellt haben - als bereits klar war, dass die Beschäftigung von Verwandten Ende 2000 verboten werden würde. Stimmen diese Angaben, so hatten Ende 1999 nur 45 Landtagsabgeordnete Verwandte eingestellt - Ende 2000 waren es dann 79.

Güller betonte jedoch, mit der von einigen CSU-Abgeordneten genutzten Altfallregelung zur Beschäftigung von Familienangehörigen "hat das nichts, aber schon gar nichts zu tun". Er habe das Geld sofort zurückgezahlt, als er seinen Fehler erkannt habe, sagte Güller. Das Landtagsamt bestätigte die Rückzahlung des Geldes.

Güller war von 1994 bis 2003 für die SPD im Bayerischen Landtag und wurde in der aktuellen Legislaturperiode wiedergewählt. Seit 2005 ist der Jurist zudem Bezirksvorsitzender der SPD in Schwaben - jenem Regierungsbezirk, der auch der CSU am meisten Probleme bereitet.

Bei der CSU sorgt der Fall für Häme. So schreibt etwa die Vorsitzende der Jungen Union, Katrin Albsteiger, über Twitter: "Ertappt! Die@BayernSPD muss den ersten Fall der Verwandtenbeschäftigung eingestehen,der auch rechtlich unzulässig war."

Die CSU-Fraktionsvorsitzende Christa Stewens dagegen sagte am Dienstag, der Fall Güller sei der erste unter Umgehen der Richtlinien und falschen Angaben gegenüber dem Landtagsamt. "Güller muss sich deshalb selbst fragen, ob er den moralischen Ansprüchen seiner Fraktion gerecht wird."

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