Frauen unter den Rock fotografiert:Geldstrafe für suspendierten Bürgermeister

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Der Kommunalpolitiker hat auf einer Rolltreppe Frauen unter den Rock fotografiert. Jetzt verurteilte das Amtsgericht den suspendierten Bürgermeister von Scheyern zu einer Geldstrafe. Die Tat war laut Urteil kein Einzelfall.

Von Andreas Salch

Der inzwischen suspendierte Bürgermeister der Gemeinde Scheyern, Albert M., ist vom Amtsgericht München wegen Beleidigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer der Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 56-jährige Kommunalpolitiker im Juni vergangenen Jahres am Münchner Stachus auf einer Rolltreppe Frauen unter den Rock fotografiert hat. "Das ist eine üble Missachtung des Opfers", sagte der Richter.

M. konnte nur wegen eines Falles verurteilt werden, weil die Übergriffe nur eine Frau bemerkt hatte - und ihn anzeigte. Die Polizei hatte M. im Juni 2013 im Stachus-Zwischengeschoss gestellt und dabei auf der Speicherkarte seiner Digitalkamera 27 Filme und nicht weniger als 99 Fotos festgestellt, die, wie es in dem Strafbefehl heißt, "eine Vielzahl von Frauen zeigten, denen offensichtlich unter den Rock fotografiert wurde." Dabei hatte er sich gegen die Festnahme gewehrt und einem Beamten seinen Ellbogen in den Bauch gerammt. Dies ist nun ebenfalls Bestandteil des Urteils, das 75 Tagessätze á 70 Euro umfasst.

Am 20. Juni vergangenen Jahres stand M. im Stachus-Zwischengeschoss auf einer Rolltreppe, die zur Bayerstraße führt. In seiner rechten Hand hielt er eine Digitalkamera, in der linken einen Stoffbeutel, mit dem er die Kamera etwas verdeckt hat. Als die 25-jährige Sozialpädagogin Vanessa S., die vor M. stand, mit einem großen Schritt die Rolltreppe verließ, hielt er die Kamera unter den Rock und drückte auf den Auslöser. Ein Verkäufer des Magazins Biss, der dies beobachtet hatte, informierte sofort die Polizei.

Nicht die ersten Spanner-Vorwürfe gegen M.

Es war nicht das erste Mal, das sich M. mit Spanner-Vorwürfen konfrontiert sah. Anfang des Jahres 2009 soll er auf einer Damentoilette an der Autobahn 9 einen Spiegel unter eine Kabinenwand hindurch gehalten und eine junge Frau beobachtet haben. Um nicht aufzufallen, hatte M. angeblich eine Frauenperücke getragen. Strafrechtlich kam der 56-Jährige, der die Tat immer bestritten hatte, glimpflich davon. Denn die Staatsanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen ein. Auch das Disziplinarverfahren nach dem Beamtenrecht hatte für den Bürgermeister keinerlei Folgen. Die Richter am Verwaltungsgerichtshof in München befanden im Dezember 2012 in letzter Instanz, dass die Sache mit dem Spiegel auf der Autobahntoilette nicht nachzuweisen sei. Zweifel an M.'s Unschuld hatten die Richter aber dennoch.

Wie nicht anders zu erwarten, war deshalb das Interesse der Medien an der neuerlichen Causa am Dienstag entsprechend groß. Der suspendierte Bürgermeister hätte all dem Wirbel ganz einfach aus dem Wege gehen können. M. hätte nur den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft über 75 Tagessätze akzeptieren müssen. Damit wäre die Sache für ihn erledigt gewesen. Doch das tat Bürgermeister M. nicht, weshalb der unappetitliche Fall nun in aller Öffentlichkeit verhandelt wurde.

Der suspendierte Bürgermeister machte vor dem Amtsgericht am Dienstag keinerlei Angaben zur Sache. Seine Verteidigerin, die Rechtsanwältin Regina Rick sagte, der Grund für den Einspruch gegen den Strafbefehl sei gewesen, dass erst zweifelsfrei geklärt werden müsse, ob überhaupt eine Beleidigung des Opfers vorliege. Nach Überzeugung des Gerichts ist dies erwiesenermaßen der Fall. In der Urteilsbegründung stellt e der vorsitzende Richter fest: "Es kann nicht wahr sein, dass man jemanden in den intimsten Bereich fotografiert und diese Fotos zur Masturbationsvorlage für einen bestimmten Personenkreis verwendet werden."

© SZ vom 12.03.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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