Finanzierung von Start-ups:Bayern fördert Porno-Plattform

  • Die Bayern Innovativ GmbH hat mit staatlichen Fördergeldern den Aufbau einer Porno-Plattform unterstützt.
  • Der ehemalige Wirtschaftsminister Zeil (FDP), der die sogenannten Innovationsgutscheine eingeführt hatte, fordert Aufklärung.
  • Die GmbH wurde 1995 von der Bayerischen Staatsregierung initiiert.

Wirtschaftsministerium bestätigt Förderung

Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks hat die Bayern Innovativ GmbH mit Zuschüssen in fünstelliger Höhe den Aufbau einer Porno-Plattform gefördert. Das Startup aus Bayreuth soll den Zuschuss im November 2012 für das Projekt "Online An- und Verkaufsplattform für Privatkunden von Erotikfilmen ab 18" erhalten haben. Wie es zu der Förderung kam, ist unklar.

Die Bayern Innovativ GmbH wurde 1995 von der Bayerischen Staatsregierung initiiert und versteht sich als Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer. Hauptgesellschafter ist die LfA - Förderbank Bayern. Aufsichtsratsvorsitzende ist die CSU-Politikerin Ilse Aigner, die inzwischen das Wirtschaftsministerin führt.

Aus ihrem Ministerium gibt es nur eine kurze Stellungnahme zu dem Fall: "Die Innvoation im vorliegenden Fall ermöglicht insbesondere den Vertrieb unter Beachtung aller Jugendschutzauflagen in Deutschland."

Ex-Wirtschaftsminister Zeil fordert Aufklärung

Aufklärung fordert indes der ehemalige Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP), der die Innovationsgutscheine eingeführt hatte. Der SZ sagte er, dass er den Fall nicht kenne. Die Entscheidungen, wer mit der Förderung bedacht werde, seien autonom beim Projektträger Bayern Innovativ gefallen. "Auf Einzelentscheidungen haben wir keinen Einfluss genommen", erklärte Zeil. Ohne Kenntnis der Details falle ihm die Bewertung schwer. Allgemein könne er für seine Amtszeit sagen, dass Pornoplattformen "nicht im Fokus bayerischer Wirtschaftspolitik" gestanden seien.

Der Vorgang müsse aufgearbeitet werden. Schließlich wären die Innovationsgutscheine nicht ohne Prüfung ausgegeben worden. "Ganz ohne Vorberatung hat nichts stattgefunden", sagte Zeil. Auch die Kammern seien in der Regel eingeschaltet gewesen. Jedenfalls könne er sich an keinen Fall erinnern, in dem das nicht so gewesen wäre. Illegale Geschäftsmodelle wären von der Förderung ausgeschlossen. Man müsse klären, was an der Firma als förderfähige Innovation betrachtet worden sei.

Die wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD im Landtag, Annette Karl, reagiert empört. "Pornoplattformen gehören meiner Meinung nach überhaupt nicht staatlich gefördert", sagte sie dem BR. Es könne auch nicht sein, dass man sich hier auf die "formaljuristische Ebene" zurückziehe und sage, "die Innovation wäre, dass angeblich sicher ist, dass keine jungen Leute unter 18 auf die Plattform zugreifen können". Den Jugendschutz zu gewährleisten, das sei alles andere als innovativ. Karl bezweifelt deshalb, dass das Unternehmen überhaupt hätte gefördert werden dürfen: "Es ist weder neu noch klein".

Die Bayern Innovativ GmbH war bislang für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Maximal gibt es 18 000 Euro pro Unternehmen

Mit sogenannten Innovationsgutscheinen fördert die Bayern Innovativ kleine Unternehmen oder Handwerksbetriebe sowie Existenzgründer - vor allem aber Unternehmen, die ein innvovatives Produkt, eine Dienstleistung oder eine Verfahrensinnovation entwickeln. Maximal 18 000 Euro kann ein Unternehmen von der Bayern Innovativ erhalten.

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