Fall Schottdorf:Bayerisches Verfassungsgericht weist Beschwerde ab

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Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Verfassungsbeschwerde Bernd Schottdorfs zurückgewiesen. (Foto: Tobias Hase/dpa)
  • Der Augsburger Laborarzt Schottdorf ist mit dem Versuch gescheitert, den Untersuchungsausschuss im Landtag zu seinem Fall zu stoppen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies eine entsprechende Verfassungsbeschwerde zurück.
  • In der Causa Schottdorf geht es um die Frage, ob sich der Laborarzt strafbar gemacht hat, indem er Rabatte gewährte.
  • Der Landtag begrüßt die Entscheidung.

Wie Schottdorf gescheitert ist

Der Fall des Augsburger Laborarztes Bernd Schottdorf beschäftigt derzeit einen Untersuchungsausschuss des Landtages. Schottdorf selbst sah durch die Untersuchung seine Persönlichkeitsrechte verletzt und versuchte mit Hilfe von Anwälten, darunter auch der CSU-Vize Peter Gauweiler, den Ausschuss zu stoppen - vergeblich: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies nun eine Verfassungsbeschwerde Schottdorfs zurück.

Womit der Ausschuss sich beschäftigt

In dem Ausschuss geht es um das umstrittene Vorgehen der Staatsanwaltschaft in der Causa Schottdorf. Die Opposition will darin klären, ob die Staatsanwaltschaften den Laborarzt und seine Kundschaft bei der Untersuchung umstrittener Geschäfte geschont haben und ob es dabei politische Einflussnahme aus CSU und Staatsregierung gab. Der Ausschuss hat bereits mit seiner Arbeit begonnen, kritische Fragen wegen des erwarteten Urteils allerdings bisher ausgeklammert.

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Nun wird das Gremium seine Arbeit fortsetzen können. Das Gericht wies Schottdorfs Verfassungsbeschwerde mit der Begründung zurück, das Untersuchungsrecht des Landtags stehe über einem möglichen Eingriff in Schottdorfs Grundrechte. "Die bloße Möglichkeit, dass durch die Beweiserhebung des Untersuchungsausschusses in Grundrechte einzelner Bürger eingegriffen wird, kann der Einsetzung des Ausschusses und der Erteilung des Untersuchungsauftrags nicht entgegengehalten werden", hieß es darin.

Was Schottdorf vorgeworfen wird

Schottdorf hatte niedergelassenen Ärzten Rabatte auf Laborleistungen gewährt. Die Ärzte rechneten diese Laborleistungen aber unter eigenem Namen zum vollen Gebührensatz mit den Kassen ab; der von Schottdorf gewährte Rabatt verblieb ihnen als Zubrot. Das Justizministerium hält dieses System für rechtswidrig - nach wie vor nicht geklärt ist aber die Frage, ob Schottdorfs System auch strafbar war.

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Die Augsburger Staatsanwaltschaft hatte das 2009 verneint und die Ermittlungen in den meisten Fällen eingestellt. 2012 kam der Bundesgerichtshof aber zur gegenteiligen Einschätzung.

Wie der Landtag reagierte

Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) und alle vier Fraktionen haben die Niederlage des Augsburger Laborarztes Bernd Schottdorf vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof begrüßt. Mit der Entscheidung werde das parlamentarische Untersuchungsrecht, eines der wichtigsten Rechte des Parlaments, bestärkt, betonte Stamm.

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Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs liegt auch im Interesse der Opposition. Der SPD-Rechtsexperte Franz Schindler wertete die Entscheidung als klaren Sieg des Parlaments und als eindeutige Niederlage für Gauweiler. Dass Gauweiler, obwohl er selbst Abgeordneter sei, als Bevollmächtigter Schottdorfs die Kontrollbefugnis des Parlaments mit Argumenten aus vordemokratischer Zeit angegriffen habe, sei schon bemerkenswert und werfe die Frage nach seinen Motiven auf.

Auch Sepp Dürr, rechtspolitischer Sprecher der Landtags-Grünen, zeigte sich über das Urteil erfreut. Jetzt könne man dem "gigantischen medizin- und rechtspolitischen Skandal auf den Grund gehen. Her mit den Akten!"

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