Fall Peggy:Urteil fällt früher als erwartet

Lesezeit: 1 min

Die Nebenklägerin und Mutter von Peggy, Susanne K., soll am Mittwoch aussagen. (Foto: dpa)

Kein einziger Sachbeweis für das damalige Geständnis von Ulvi K.: Im Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy beendet das Landgericht Bayreuth die Beweisaufnahme noch am Mittwoch vorzeitig. Doch zunächst soll noch die Mutter des Mädchens aussagen.

Im Wiederaufnahmeverfahren gegen den geistig Behinderten Ulvi K. wegen Mordes an der kleinen Peggy hat das Landgericht Bayreuth die Beweisaufnahme am Mittwoch vorzeitig beendet. Am kommenden Dienstag sollen die Plädoyers gehalten, das Urteil soll am 14. Mai, also einen Tag später, verkündet werden. K.'s Anwalt Michael Euler sagte, er rechne mit einem Freispruch für seinen Mandanten.

"Bis zum heutigen Tag ist kein einziger Sachbeweis für das damalige Geständnis von Ulvi K. gefunden worden", begründete der Vorsitzende Richter Michael Eckstein die Entscheidung. Der psychiatrische Sachverständige habe in seinem mündlichen Gutachten ausgeführt, es sei nicht mehr auszuschließen, dass der Angeklagte ein falsches Geständnis abgegeben habe.

Fall Peggy
:Wenn Zweifel nicht verstummen

Keine Leiche, keine Zeugen - dennoch wurde ein geistig zurückgebliebener Mann für den Mord an der kleinen Peggy aus Lichtenberg verurteilt. Nun wird das Verfahren wiederaufgerollt. Vor Gericht geht es um die nur scheinbar simple Frage, was ein Geständnis eigentlich beweist.

Von Hans Holzhaider

Der Berliner Gerichtspsychiater Hans-Ludwig Kröber hatte am Dienstag zumindest teilweise sein Gutachten von 2004 korrigiert, in Folge dessen Ulvi K. damals als Mörder verurteilt worden war. Ein neuerlicher Schuldspruch ist nach dieser Aussage so gut wie ausgeschlossen. "Es ist auch nicht ersichtlich, dass die weiteren geladenen Zeugen zur Erhellung beitragen werden", sagte Richter Eckstein.

Seine Anregung, auf alle weiteren Zeugen zu verzichten, scheiterte allerdings an K.s Verteidiger. Er bestand darauf, noch Peggys Mutter zu vernehmen. Er sei dies seinem Mandanten schuldig, sagte er, weil diese in Bezug auf das Verschwinden Peggys tatverdächtig sei. Der Verteidiger stützte diese Behauptung auf eine SMS, die Mutter S. Anfang 2002 von ihrem ehemaligen Lebensgefährten erhalten hatte. Darin war in unklarem Zusammenhang von 50 000 Mark die Rede, mit denen man "viel machen kann auf dieser Scheißwelt".

Die Zeugin sagte dazu, sie habe die SMS so verstanden, dass ihr Ex-Lebensgefährte, der sich mit der Trennung nicht abfinden konnte, ihr drohen wollte, er werde jemanden dafür bezahlen, sie umzubringen. Sie hatte die SMS damals an die Polizei weitergeleitet. Zu Peggys Verschwinden sagte sie: "Der 7. Mai war sowieso ein beschissener Tag. Es hat geregnet, die Stimmung zu Hause war schlecht und Peggy wollte nicht zur Schule gehen." Sie habe ihre Tochter trotzdem hingeschickt. Nach Hause kam sie nie wieder.

Peggy war am 7. Mai 2001 nach der Schule verschwunden, eine Leiche der Schülerin wurde nie gefunden. Bis heute sucht die Polizei danach. Als Mörder wurde im April 2004 Ulvi K. verurteilt. Der Fall muss neu aufgerollt werden, weil es Zweifel an der Glaubwürdigkeit von K.'s Geständnis gibt.

© dpa/afis - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: