Der umstrittene Plastinator Gunther von Hagens darf in der Augsburger "Körperwelten-Ausstellung" zunächst keinen plastinierten Sexual-Akt zeigen. Das hat das Verwaltungsgericht Augsburg am Freitag vorläufig entschieden.
Das Gericht nannte den Antrag Hagens zu einer sofortigen Entscheidung unbegründet. Ein Beschluss in der Sache soll nächste Woche fallen.
Von Hagens hatte nach dem Verbot eines liegenden Aktes einen zweiten schwebenden Sexual-Akt enthüllt. Das hatte die Stadt untersagt und den Akt wieder verhüllen lassen. Von Hagens hatte sich mit seiner Klage auf eine Ausführung des Gerichts in einem ersten Verbots-Urteil bezogen, wonach er einzelne Exponate seiner Schau der Stadt nicht zur Genehmigung vorlegen müsse.
Die Stadt ihrerseits prüft, gegen diese Auffassung vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zu ziehen. Sie meint nach wie vor, dass die Zurschaustellung eines Leichen-Liebesaktes gegen das bayerische Bestattungsverbot und die Würde des Menschen nach dem Tod verstößt.
Die Präsentation des liegenden Aktes war vom Verwaltungsgericht verboten worden, da es Zweifel an der Einwilligung des betreffenden Mannes geben hatte. Dieser lebte vor seinem Tod in einem Heim und soll dement gewesen sein. Für diesen Fall hatte das Gericht eine Verletzung der Menschenwürde durch die Liebesakt-Darstellung gesehen.