Amtsgericht Augsburg:Freiheit für die Katz

Ob eine Katze ins Freie darf oder nur in der Wohnung gehalten wird, lässt sich per Vertrag regeln. Deshalb musste sich jetzt das Amtsgericht Augsburg mit einem tierischen Problem auseinandersetzen.

Ein Mensch, der seine Katze "Gipsy" (Zigeuner) nennt, hat bestimmt nicht vor, sie Zeit ihres Lebens in der Wohnung einzusperren, sondern sie tagaus, tagein draußen herumstromern zu lassen. Das Recht auf Freigang für eine Katze lässt sich sogar vertraglich vereinbaren, und so kam es jetzt, dass sich das Amtsgericht Augsburg mit einem tierischen Problem auseinandersetzen musste.

Eine Tierschützerin hatte einer Frau, deren Kater überfahren worden war, eben jene freiheitsliebende Katze Gipsy vermittelt. Sie überließ der Frau das Tier aber nicht einfach so per Handschlag, sondern nur gegen Unterzeichnung eines "Tierübernahme- und Tierschutzvertrages". Darin ließ sie sich das Recht auf Rückgabe der Katze zusichern, sollte die Haltung zu wünschen übrig lassen.

Ausdrücklich wurde vereinbart, dass Gipsy Freigang gewährt werden muss. Als die Tierschützerin nach einem halben Jahr bei einer Überprüfung feststellte, dass die Katze noch immer ausschließlich in der Stube hockte, verklagte sie die neue Besitzerin auf Herausgabe.

Vor Gericht konnte die Beklagte dann aber anhand von Zeugenaussagen ihrer Nachbarn und des Briefträgers nachweisen, dass Gipsy sehr wohl raus darf. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, wurde die Klage daher abgewiesen.

© SZ vom 31.10.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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