Hintergründe zum Fall Mollath:Justizopfer oder Paranoiker?

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Der seit sieben Jahren wegen angeblicher Wahnvorstellungen in der Psychiatrie einsitzende Gustl Mollath darf jetzt auf ein neues Verfahren hoffen. (Foto: youtube)

Vorwurf der Körperverletzung und Streit um Schwarzgeldgeschäfte: Im August 2001 nimmt das Drama um Gustl Mollath seinen Anfang. Im September 2004 landet er erstmals in der Psychiatrie, in der auch noch heute sitzt. Eine Chronologie des Falls.

Von Olaf Przybilla und Uwe Ritzer

  • Im August 2001 soll es in der Wohnung des Ehepaares Mollath zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen sein. Nach Angaben der Ehefrau soll Mollath sie gewürgt und geschlagen haben. Er bestreitet das; Zeugen gibt es nicht. Nach Angaben von Gustl Mollath hatte das Paar immer wieder Streit wegen der von ihm beschriebenen Schwarzgeldgeschäfte seiner Frau - die diese auch von der heimischen Wohnung aus abgewickelt haben soll.
  • Im Mai 2002 zieht Mollaths Frau aus der gemeinsamen Wohnung aus. Einen Monat später soll es zu einer Freiheitsberaubung in der Wohnung gekommen sein. Mollath soll seine Frau, die nur kurz in die Wohnung zurückkehren wollte, 90 Minuten gegen deren Willen festgehalten haben.
  • Im Juni 2002 stellt eine Ärztin ein Attest über angebliche Verletzungen aus, die Mollath im August 2001 - also fast ein Jahr zuvor - seiner Frau zugefügt haben soll. Mollath erklärt, er werde weiter Protestbriefe an den Arbeitgeber der Frau, die Hypo-Vereinsbank, senden und sich über ihre Schwarzgeldgeschäfte dort beschweren.
  • Im Januar 2003 stellt die Ehefrau Anzeige gegen Gustl Mollath. Hauptvorwurf ist die angebliche Körperverletzung, die mehr als ein Jahr zuvor passiert sein soll.
  • Im Mai 2003 erfolgt die Anklage wegen Körperverletzung. Mollath soll seine Frau mindestens 20 Mal mit Fäusten geschlagen und sie solange gewürgt haben, bis sie bewusstlos wurde. Im September 2003 wird vor dem Amtsgericht Nürnberg verhandelt. Mollath schreibt an Vertreter der Nürnberger Justiz und erklärt, er solle möglicherweise wegen seiner Schwarzgeldenthüllungen mundtot gemacht werden.
  • Im September 2004 ergeht der Beschluss zur Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie für höchstens fünf Wochen, um ein Gutachten erstellen zu können. Danach wird Mollath aus der Anstalt entlassen. Von Januar 2005 an soll er Reifen zerstochen haben, von Personen, die mit seinem Fall beschäftigt waren. Indizien dafür gibt es, Beweise gibt es nicht.
  • Im August 2006 ergeht das Urteil des Landgerichts Nürnberg: Mollath wird vom Vorwurf der Körperverletzung und Sachbeschädigung freigesprochen. Das Gericht sieht die Taten zwar als erwiesen an, macht sich aber das Gutachten eines Sachverständigen zu eigen. Dieser attestiert - ohne persönliche Untersuchung, die Mollath ablehnt - dem Angeklagten paranoide Wahnvorstellungen, die sich im Wesentlichen um einen "Schwarzgeldkomplex" drehen sollen. Mollath landet in der Psychiatrie.
  • Mollaths Einweisung wird jedes Jahr überprüft. Immer wieder findet sich in Stellungnahmen von Psychiatern die Feststellung, Mollath halte an seinen Geschichten über Schwarzgeld fest.
  • Am 13. November 2012 berichten "Report Mainz" und die Süddeutsche Zeitung erstmals über einen Revisionsbericht der Hypo-Vereinsbank aus dem Jahr 2003, der die Vorwürfe Mollaths weithin bestätigt - den die Bank aber Jahre lang unter Verschluss hielt. In der Folge kommen viele fragwürdige Details des Verfahrens gegen Gustl Mollath ans Tageslicht.
© SZ vom 28.11.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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