Ein Gutachten des Umweltministeriums schlägt eine Reform der Besteuerung von Dienstwagen vor und weist auf das mögliche Vorbild Großbritannien hin.
Die geltende Besteuerung von Dienstwagen ist nach einem Gutachten im Auftrag des Bundesumweltministeriums sozial ungerecht, ökologisch unsinnig und für den Staat zu teuer. Das entsprechende Gesetz verleite Unternehmen und ihre leitenden Angestellten dazu, große, schadstoffintensive Autos zu kaufen und damit auch noch möglichst viel zu fahren, heißt es in der Expertise, die vom Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut der Universität Köln (Fifo) erstellt wurde.
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Dass ausgerechnet wohlhabende Dienstwagenbesitzer Steuervorteile genießen, sei sozial ungerecht (im Bild: die Dienstwagen deutscher Bundesminister). Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Bundesumweltamtes, die eine Besteuerung vorschlägt, die sich am CO2-Ausstoß orientiert. (© dapd)
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Zudem verletze die Regelung das Gebot der steuerlichen Gleichbehandlung, weil ausgerechnet wohlhabende Dienstwagenbesitzer geringer belastet würden als Durchschnittsverdiener mit reinem Geldeinkommen. Um die Probleme zu beseitigen, schlagen die Fachleute eine höhere und auf den CO2-Ausstoß abzielende Besteuerung vor.
Die Dienstwagenproblematik schürt seit Jahren immer wieder Streit zwischen der Politik und der deutschen Autoindustrie sowie unter den Parteien. Bisher hat sich noch keine Regierung an eine grundlegende Reform herangetraut, weil die Pkw-Hersteller stets vor massiven Absatzeinbrüchen warnten.
Auch am Dienstag wollte sich die Regierung zunächst nicht zu dem Gutachten äußern. An der Frankfurter Börse verloren Aktien der Autokonzerne dennoch bereits deutlich an Wert.
Bisher rechnet das Finanzamt dem Nutzer eines Firmen-Pkw pro Monat ein Prozent des Auto-Listenpreises zum steuerpflichtigen Einkommen hinzu. Diese Pauschale ist laut Fifo "sehr grob" und "sehr niedrig". Viele Betriebe bezahlen ihren Angestellten darüber hinaus den Sprit für Privatfahrten, zudem setzen sie die Anschaffungskosten der Fahrzeuge von der Steuer ab.
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1. Ich wäre ja wirklich gespannt, für welche Fahrzeuge sich unsere Abgeordneten entscheiden würden. Die Autoindustrie könnte den Abgeordneten mindestens drei Fahrzeuge verkaufen: eins für den Wahlkreis, eins für Berlin und eins für Brüssel!
2. Die Autoindustrie kann die Lobbyarbeit einstellen, und damit die Verkaufspreise für alle senken.
2. Alle Unternehmer werden steuerlich wie Privatkäufer behandelt.
3. Die Kfz-Steuer wird abgeschafft, da sie nicht als Maßstab für das Klima dient.
4. Wegen der sich ergebenden Mehreinnahmen wird die Ökosteuer auf Treibstoffe abgeschafft und der Kraftstoff wird günstiger.
5. Jeden Euro, den der Staat durch die Autofahrer einnimmt, wird in Straßenbau, Infrastruktur und laufende Unterhaltung investiert statt Renten und Subventionen damit zu finanzieren.
Fazit: Mit Umsetzung dieser Maßnahmen stehen alle Autobesitzer finanziell besser da als heute...
Fast jeder Arbeitnehmer muss zur Arbeit kommen. Ein stinknormaler Golf VI Kombi kostet z.B. mit 15.000 km Leasing etwa 370€ Leasingrate zuzüglich Unterhalt. Ein Passat im "Full Service Leasing" incl. Tankkarte etwa 700€ mtl. bei 20.000 km p.a..... Das sind alleine 30-40 Cent je GEFAHRENEM Kilometer nur fürs Leasing, nicht 30 Cent je Entfernungskilometer incl. aller anteiliger Kosten.
Der Dienstwagen ist mit der 1% Regel einfach zu billig angesetzt. Als Privatmann zahlen Sie locker das Doppelte für ein "einfacheres" Fahrzeug und darin liegt die Ungerechtigkeit. 90% aller Firmenwagenfahrer könnten oder würden sich das Fahrzeug privat nicht leisten. Müsste der Arbeitgeber dem Mitarbeiter so viel Lohn zahlen, dass er den repräsentativen 5er/A6 privat erwirbt wäre das für den Bund über die Lohnsteuer eine tolle Einnahme. In der Masse gehts hier nicht um den Monteur mit seinem Mondeo Kombi, sondern den Vertriebler mit dem A4/A6/320/520D.
Das Thema Besteuerung von Firmen- und Dienstwagen ist Thema unzähliger Fachbücher und abhängig von Arbeitnehmer/Unternehmer, ESt/USt, Kauf/Leasing, ...
Die 0,03%/Monat (oder 0,0002%/Fahrt) müssen selbstverständlich berücksichtigt werden.
Arbeitnehmer:
Oftmals sind Dienstwagen Bestandteil des Gehalts. Die Mitarbeiter würden also mehr Gehalt bekommen, wenn kein Pkw gestellt wird. Diesen Vorteil besteuert der Staat, da Arbeitslohn auch besteuert wird. Also ist der Arbeitnehmer am Ende gleich gestellt und kann dann selbstverständlich auch die 0,30 €/Entfernungs-km steuerlich geltend machen.
Allgemein:
Grds. kann man im Steuerrecht sagen: je gerechter die Ermittlung, desto größer der Aufwand.
Mich ärgert der Artikel und teilweise die Kommentare weil Hetze gegen die bösen Unternehmer und Ihre tollen Firmenwagen gemacht wird.
Ich benötige meinen Pkw definitiv für die Arbeit. Ich muss Kunden besuchen, gelegentlich Einkäufe tätigen und zur Arbeit gelangen. Durch die 1%-Methode (zzgl. 0,03%) hat sich mein Pkw z. b. im Jahr 2010 steuerlich gar nicht ausgewirkt.
Und: den groben Ungerechtigkeiten (z. B. Arzt, 10% Nutzung für beruflich Zwecke, aber S-Klasse fahren) hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben, weil Pkw´s nur noch pauschal besteuert werden dürfen wenn die berufliche Nutzung > 50% ist.
Sie vergessen, dass der Arbeitnehmer beim Weg zur Firma zwar 0.03% des Listenpreises je Entfernungskilometer als Vorteil versteuern muss, aber dafür auch 30 Cent als Werbungskosten absetzen kann. Ab 10.000€ Listenpreis zahlt man daher drauf.
Pervers an der Regelung ist, dass der Fernpendler bei einem Firmenwagen quasi bestraft wird, während der Mitarbeiter "nebenan wohnend" den gleichen Wagen mit gleich hohem privaten Anteil billiger bekommt.
die unterschiedlichen CO2 Emissionen stammen hauptsächlich aus der anderen Dichte. Diesel ist langkettiger, daher dichter, daher mehr Kohlenstoff je Liter. LPG hat z.B. eine Dichte von 0.5 kg/l, Superbenzin praktisch 0.76 incl. Oxigenate, Diesel 0.86 kg/l und Erdgas als nicht normal verflüssigbares Material wird gleich in Kilo verkauft ;)
Sie rechnen CO2 je MOL aus, man muss CO2 je Verkaufseinheit Liter berechnen. Vor allem, da Kraftstoffe ein Mix sind. Mit Ethanol drin hat z.B. Benzin eine höhere Dichte, aber durch den Sauerstoff weniger Energieinhalt und weniger CO2.
Was Abgasemissionen angeht jeweils die Paare NOx von Diesel zu Benziner, ein neu zugelassenes Fahrzeug muss drunter liegen. Man beachte, dass 2003 z.B. die meisten Benziner bereits Euro-4 erfüllt haben, während bei Diesel noch Euro-3 im Verkauf war.
Euro-1 bis Euro 6 Diesel: 1130 // 900 // 500 // 250 // 180 // 80
Euro-1 bis Euro-6 Benzin:1130 // 500 // 150 // 80 // 60 // 60
Wobei sich die Testvorschriften verschärfen, zwischen Euro-1 und Euro-2 war auf einmal "Kaltstart" im Testzyklus enthalten, bei Euro-1 wars das noch nicht. In ähnlichen Details wurde es bei fast jeder Euro-Stufe schärfer.
NOx ist das, was Sommersmog bringt. HC Emissionen aus den Benzinern sind seit der Begrenzung des Benzolanteils auf maximal 1% vergleichsweise harmlos. Beim Diesel-Feinstaub ist auch nicht der Feinstaub an sich das Problem, sondern die Schadstoffe, die auf diesem adsorbieren und tief in die Lunge getragen werden. Aus diesem Grund ist u.a. auch reines Pflanzenöl steuerlich nicht mehr begünstigt worden. Dessen chemisch ungeschützte Säurefunktion setzt beim Verbrennen besonders agressiven Feinstaub frei, hierzu gabs u.a. Untersuchungen der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel.
Gasmotoren (Erdgas/Flüssiggas) sind was HC und NOx Emissionen angeht übrigens Musterknaben. Die HC sind harmlos weil nicht aromatisch, NOx bei sauberer Umsetzung deutlich reduziert.
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