Wasserhaushaltsgesetz:Ende des Wasserentnahmeverbots aus Dresdner Gewässern

Die historische Altstadtkulisse spiegelt sich am Abend in der Elbe. (Foto: Robert Michael/dpa/Symbolbild)

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Dresden (dpa/sn) - Nach mehr als drei Monaten Wasserentnahmeverbot darf in Dresden wieder Wasser aus Bächen, Flüssen und Teichen geschöpft werden. Von Sonntag (16. Oktober) an gelten wieder die normalen gesetzlichen Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes, wie die Stadt am Montag mitteilte. Demnach darf aus natürlichen Gewässern wieder Wasser mit Handgefäßen entnommen werden. Zudem können Eigentümer von Gewässergrundstücken oder Anlieger von Gewässern ohne wasserrechtliche Erlaubnis wieder Wasser für den eigenen Bedarf schöpfen. Voraussetzung sei jedoch, dass sich dadurch die Wasserführung nicht wesentlich vermindert und das Gewässer sowie die Ufer nicht beeinträchtigt werden.

Ende Juni hatte die Stadt wegen anhaltender Trockenheit die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Teichen untersagt. Ausgenommen war die Elbe.

© dpa-infocom, dpa:221010-99-75461/2

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