Der Oldenburger Homöopath Wilhelm Heinrich Schüßler (1821-1898) entwickelte in den 60er und 70er Jahren des 19. Jahrhunderts sehr eigenwillige Vorstellungen über organische Erkrankungen und wie diesen zu begegnen sei.
Sein Ansatz, von ihm selbst als "Biochemie nach Schüßler" bezeichnet, zählt heute zur Grundausstattung der Alternativheilkunde.
Interessant ist der berufliche Werdegang Schüßlers, der sich erst in fortgeschrittenerem Lebensalter für Heilkunde, genauer gesagt: für Homöopathie und das Wünschelrutengehen, zu interessieren begann.
Eigenen Angaben zufolge studierte er ab 1852 Medizin in Paris, 1855 wurde er unter nebulösen Umständen und nach nur fünf Semestern von der Universität Gießen zum Doktor der Medizin promoviert - ohne Ablieferung einer Dissertation, ohne Leistungsnachweis und in absentia.
Zur anschließend beantragten medizinischen Staatsprüfung wurde er allerdings nicht zugelassen, da er keine ordentlichen Studienbelege und noch nicht einmal ein Abiturzeugnis vorweisen konnte. Erst Jahre später erhielt er in Oldenburg eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, nachdem er sich verpflichtet hatte, ausschließlich homöopathisch tätig zu werden.
Dies wurde von der akademischen Medizin damals bereits längst nicht mehr ernst genommen.
In der Tat stellt die Biochemie nach Schüßler nichts anderes dar als eine Art verkürzter Homöopathie, die deren Unzahl an Substanzen und möglichen Potenzierungsschritten auf zwölf Substanzen und zwei Potenzstufen reduziert.
Verwendet werden jene zwölf Mineralsalzverbindungen, die, so Schüßler, selbst bei einem toten und vebrannten Körper noch in der Asche zu finden seien: Eisenphosphat, Kaliumchlorid, -phosphat, -sulfat, Kalziumfluorid, -phosphat, -sulfat, Magnesiumphosphat, Natriumchlorid, -phosphat, -sulfat und Silizium.
Mit diesen zwölf Mitteln, ausschließlich in den Potenzen D6 oder D12 glaubte Schüßler, sämtliche nur denkbaren Krankheiten heilen zu können.
Homöopathie - aber nicht so richtig
Die Potenzierung, das heißt: Verdünnung der Salze, erfolgt in ähnlicher Manier wie bei homöopathischen Präparaten. Das Grunddiktum der Homöopathie, demzufolge das passende Heilmittel für ein bestimmtes Leiden immer dasjenige sei, das, verabreicht in höherer Dosis, bei einem gesunden Menschen die Symptome ebendieses Leidens erzeuge, wird in der Schüßler-Lehre allerdings abgelehnt.
Sämtliche Krankheiten, so Schüßler, entstünden durch einen Mangel an den von ihm identifizierten Mineralsalzen. Würden diese zugeführt, trete umgehende Heilung ein. Auch das homöopathiespezifische "Dynamisieren" der Präparate durch rituelles Verreiben und Verschütteln gibt es bei den Schüßler-Salzen nicht.
In umfangreichen Auflistungen werden einzelne Symptome und Krankheitsbilder je einem der zwölf Mineralsalze zugeordnet: Das geht von Afterjucken (Kalziumphosphat), Blasenkatarrh (Eisenphosphat) und zu hohem Cholesterinspiegel (Magnesiumphosphat) bis hin zu Vorhautverengung (Kalziumfluorid), Wurmbefall (Natriumchlorid) und Zahnfleischbluten (Kaliumphosphat).
Eine Begründung für die jeweilige Zuordnung gibt es allerdings nicht. Umgekehrt lässt sich nachschlagen, wozu die einzelnen Salze eingesetzt werden können: Kaliumchlorid D6 beispielsweise soll bei Asthma , Blasenentzündung und Gelenkrheumatismus helfen, Kalziumfluorid D12 dagegen bei Grauem Star, Hämorrhoiden und Karies.
Die Wirkung der Salze beruht angeblich auf dem sogenannten Signalprinzip: Wird dem Organismus das erforderliche Salz zugeführt, soll dieses über Aktivierung der im Körper vorhandenen Salze die jeweilige Funktionsstörung reparieren. Zudem greift angeblich das sogenannte Ergänzungsprinzip: Über die Einnahme einer D6-Tablette würden demnach jeder Körperzelle exakt 26 Moleküle des jeweiligen Salzes zugeführt, was entsprechenden Mangel im Körper ausgleiche.
Völlig unerklärt bleibt allerdings die Frage, weshalb die Einnahme einer verschwindend winzigen Dosis eines Mineralsalzes therapeutisch wirksam sein soll, während täglich ein Vielfaches davon über die Nahrung aufgenommen wird.
Dass keinerlei Beleg für die angebliche Wirksamkeit der auch als "Funktionsmittel" bezeichneten Schüßler-Salze existiert, ist deshalb auch keine Überraschung. Trotzdem können sie ganz legal über Apotheken und über das Internet verkauft werden. Dies begründet sich in ihrer deklarierten Zugehörigkeit zur Homöopathie, die als sogenannte "besondere Therapierichtung" keiner klinisch-kontrollierten Arzneimittelprüfung außerhalb des eigenen Binnenkontexts unterliegt.
Das bedeutet, wie Homöopathika müssen auch die Schüßler-Salzpastillen keinen überprüfbaren Wirksamkeitsnachweis erbringen.