Acht Jahre haben die Streitigkeiten insgesamt gedauert. Nun ist entschieden: Erfindungen, die auf menschlichen embryonalen Stammzellen beruhen, dürfen keinen Patentschutz genießen, wenn für die Gewinnung der Stammzellen Embryonen zerstört wurden. Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist erfreulich, weil es der Kommerzialisierung des menschlichen Körpers einen Riegel vorschiebt.
Viel zu selten hat die Moral bisher im Patentrecht eine Rolle gespielt. Patente auf gentechnisch veränderte Menschenaffen wurden ebenso vergeben wie auf mörderische Waffensysteme. Auch in diesen Bereichen sollten sich die Patentämter künftig stärker auf den im Patentrecht verankerten Paragrafen zum Schutz der guten Sitten berufen. Nicht nur menschliche Embryonen müssen von einer wirtschaftlichen Nutzung ausgeschlossen sein, auch Gene, Pflanzen und Tiere.
Gleichwohl darf das Urteil nicht als Argument gegen die Forschung mit embryonalen Stammzellen herangezogen werden. Im Patentrecht geht es allein um die mögliche Kommerzialisierung von Forschung. Wenn die Kommerzialisierung illegitim ist, so ist es die Wissenschaft an sich keineswegs. Forscher, die auf diesem Gebiet arbeiten, tun dies oft aus durchaus hehren Motiven - etwa weil sie Therapien für kranke Menschen entwickeln wollen. Diese Möglichkeit müssen sie weiterhin haben.