WTO:Neue Regeln für Agrarexporte

Direkte staatliche Beihilfen sollen verschwinden. Entwicklungsländer bekommen dafür Zeit bis 2023, die am wenigsten entwickelten Länder der Welt bis zum Jahr 2030.

Die mehr als 160 Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) haben sich auf den Abbau von Exportsubventionen für Agrarprodukte verständigt. Die Vereinbarung ist Teil eines "Nairobi-Pakets" mit mehreren Maßnahmen im Agrarbereich, auf das sich die WTO-Handelsminister am Samstag nach zähen Verhandlungen in der kenianischen Hauptstadt einigten. Eine gemeinsame Haltung zur Zukunft der Doha-Entwicklungsrunde fanden sie jedoch bei der Welthandelskonferenz in Afrika nicht. Die 2001 im Emirat Katar von den WTO-Mitgliedern vereinbarte Doha-Agenda hat die Liberalisierung des Welthandels bei zugleich besonderer Förderung der Entwicklungsländer zum Ziel.

Die USA und die EU wollen nach 14-jährigen, weitgehend erfolglosen Doha-Gesprächen eine Neuausrichtung der WTO mit Verhandlungen über neue Themen der Globalisierung. Viele Entwicklungsländer sowie Schwellenländer fordern hingegen die Fortsetzung der Doha-Runde.

Die EU lobte die WTO-Vereinbarung zum Abbau von Exportsubventionen für Agrarprodukte als "Meilenstein". Direkte staatliche Beihilfen für den Agrarexport sollen demnach völlig verschwinden. Entwicklungsländer bekommen dafür Zeit bis 2023, und die mehr als 50 am wenigsten entwickelten Länder der Welt müssen dies erst bis Ende 2030 umsetzen. Weitgehend unangetastet blieben die hohen staatlichen Kredite in den USA, die Farmer für Exportgeschäfte aufnehmen können.

Im Konsens bekannten sich die WTO-Staaten dazu, dass arme Länder im Falle einer Überschwemmung ihrer Agrarmärkte mit billigen Importen temporär Schutzzölle erheben dürfen. Die Minister gestanden Indien zu, bis auf Weiteres Lebensmittel zu festgelegten Niedrigpreisen aufzukaufen und zu lagern, obwohl dies gegen WTO-Regeln verstößt. Nur so könne die Ernährung von Millionen armer Menschen gesichert werden, hatte Indien geltend gemacht. Delhis Forderung, diese Ausnahme als dauerhaft festzuschreiben, wurde jedoch nicht erfüllt.

© SZ vom 21.12.2015 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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