Wirecard:Aktionäre gehen wohl leer aus

Aktionäre von Wirecard gehen nach einem Urteil des Landgerichts München bei der Insolvenz des Zahlungsabwicklers leer aus. Sie gelten nicht als Gläubiger und könnten ihre Schadenersatzansprüche deshalb grundsätzlich nicht als Forderung beim Insolvenzverwalter geltend machen. Auf Basis des Urteils könnte dieser einen Großteil der Ansprüche gegen das insolvente Unternehmen abweisen. Die Grundsatzfrage, ob und unter welchen Umständen Aktionäre zu Gläubigern werden können, dürfte allerdings letztlich erst der Bundesgerichtshof klären. Ob Aktionäre vom Unternehmen getäuscht wurden, sei dem Gericht zufolge unerheblich. Rund 22 000 Aktionäre fordern rund sieben Milliarden Euro. Banken, Sozialkassen und weitere Gläubiger haben Ansprüche über 3,3 Milliarden Euro angemeldet. Geklagt hatte Union Investment, die Fondsgesellschaft der Volks- und Raiffeisenbanken. "Für Anleger und Aktionäre ist das Urteil enttäuschend, da auch diese Investoren von Wirecard betrogen wurden", sagte ein Union-Sprecher.

© SZ vom 24.11.2022 / Reuters - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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