Wettbewerb:Verbieten verboten

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Asics-Produkte dürfen weiterhin von Online-Händlern verkauft werden. (Foto: Robert Laberge/AFP)

Der Sportartikelhersteller Asics wollte nicht, dass seine Schuhe auf Ebay oder Amazon vertrieben werden. Das Kartellamt hält das für rechtswidrig und schafft nun erstmals Fakten im Kampf zwischen Herstellern und Online-Händlern.

Von Michael Kläsgen, München

Das Bundeskartellamt hat eine wichtige Entscheidung getroffen, die indirekt dafür sorgt, dass Markenartikel im Internet weiterhin günstig zu haben sind. Außerdem bewirkt die Entscheidung, dass die Chancen kleinerer Online-Händler, im Wettbewerb zu bestehen, vorerst gewahrt bleiben. Der konkrete Fall bezieht sich auf den Sportartikelhersteller Asics. Er hatte seinen Händlern verboten, Verkaufsportale wie Ebay oder Amazon zu nutzen. Er untersagte ihnen auch, das Asics-Logo für eigene Suchmaschinenwerbung oder Preisvergleichsmaschinen zu verwenden.

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