Wertpapiere:Nie wieder schnippeln

(Foto: Imago)

Viele Jahre nutzten Kunden von Banken Tafelgeschäfte für den Steuerbetrug. Doch zum Jahresende gibt es nun eine neue Regelung für Fondsanteile.

Von Hans von der Hagen

Zu den obskursten Aktionen deutscher Banken gehörte über Jahrzehnte das sogenannte Tafelgeschäft. Das war die Steueroase des kleinen Mannes, eine Art privates Panama Paper. Das Prinzip: Statt Wertpapiere einfach im Depot zu halten, ließen sie sich manche Bankkunden physisch ausliefern. Zusammen mit den Papieren kamen dann auf weiteren Bögen die Coupons. Die konnten die Kunden zu den Fälligkeitsterminen von Ausschüttungen mit der Schere abtrennen und den Gegenwert direkt am Bankschalter abholen. Der Trick: Adressen, Namen oder Kontonummern wurden dabei nicht erfasst - die Kunden nahmen das Geld einfach in bar mit.

Das Finanzamt bekam von diesen Zahlungen nichts mit, darum waren die Tafelgeschäfte für den Fiskus ein stetes Ärgernis - zumal sich auf diese Weise auch trefflich Schwarzgeld anlegen ließ. In den vergangenen Jahren spielten sie in den Banken fast keine Rolle mehr, da die Institute eine physische Auslieferung meist gar nicht mehr anboten. Nun zieht auch der Gesetzgeber nach: Fondsanteile in gedruckter Form werden zum Jahresende formell kraftlos. Kraftlos bedeutet nicht wertlos, aber die Papiere können dann nur noch in einem Depot gutgeschrieben werden. Das Gesetz gilt nach Angaben des Deutschen Aktieninstituts nicht für Aktien.

© SZ vom 15.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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