VW:Trübe Aussichten für Kläger

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Wegen der gescheiterten Übernahme von VW durch Porsche vor neun Jahren wird in einem Schadenersatz-Prozess verhandelt. Doch der Richter gibt den klagenden Anlegern wenig Hoffnung auf Erfolg.

In einem bedeutenden Anleger-Prozess um Milliardenforderungen wegen der geplatzten Übernahme von Volkswagen durch Porsche vor neun Jahren hat der Richter Zweifel an möglichen Schadensersatzansprüchen zu erkennen gegeben. Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Celle erklärte zu Beginn des Musterverfahrens am Donnerstag in Hannover, dass er derzeit keine Anhaltspunkte für eine bewusste Irreführung der Anleger durch die VW-Mutter PSE sehe. Ein großer Teil der Forderungen sei womöglich nicht begründet und werde abgewiesen. Zwei Klägeranwälte stellten indes einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht, dem sie mangelnde Unabhängigkeit vorwerfen. In dem Prozess klagen Hedgefonds und Privatanleger auf insgesamt fünf Milliarden Euro Schadenersatz.

Einer der Klägeranwälte, Andreas Tilp, betonte während der Verhandlung, dass es sich um eine vorläufige Auffassung des Gerichts handle, und gab sich kämpferisch: "Es wäre nicht das erste Mal, dass wir einen Senat in zentralen Punkten drehen würden." Er warf der Kammer zudem mangelndes Wissen im Kapitalmarktrecht vor. Sollten die Kläger unterliegen, würde sich dies als "Pyrrhussieg" für die Gegenseite erweisen. Spätestens nach einem Gang zum Bundesgerichtshof werde sich das OLG Celle erneut mit dem Fall befassen müssen. Allerdings wohl ein anderer Senat, ergänzte Tilp.

Die Kläger halten Porsche vor, seine wahre Absicht verschleiert und sich an Volkswagen herangeschlichen zu haben, um den sehr viel größeren Wolfsburger Autobauer unter seine Kontrolle zu bringen. Erst mit einer Mitteilung im Oktober 2008 sei klar geworden, was die Stuttgarter im Schilde führten. Damals legte die PSE offen, dass sie sich bereits rund 74 Prozent an Volkswagen gesichert hatte. Der Kurs der VW-Aktie sprang danach von 210 Euro auf etwas über 1000 Euro je Anteilschein.

Die Kläger vermuten, dass Porsche die Anteilsquote bewusst zu diesem Zeitpunkt veröffentlicht hat, um durch den erwarteten Kursanstieg einen Finanzierungsengpass zu überbrücken. Das Unternehmen hat dies stets bestritten. Und das Gericht scheint dem zu folgen und verwies während der Verhandlung auf Urteile anderer Gerichte, die Schadensersatzforderungen gegen Porsche bereits abgewiesen hatten.

© SZ vom 13.10.2017 / Reuters - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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