Im Prozess um die vor zehn Jahren geplatzte Übernahme von Volkswagen durch Porsche hat das Gericht Forderungen von Anlegern auf milliardenschweren Schadenersatz zurückgewiesen. Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Celle wies am Freitag die von den Klägern beantragten Feststellungsziele zurück beziehungsweise erklärte sie für unzulässig. Insbesondere die Mitteilung der Porsche SE vom 26. Oktober 2008, mit der die Holding erklärt hatte, sich durch Käufe und Optionsgeschäfte bereits fast drei Viertel an Volkswagen gesichert zu haben, sei nicht grob irreführend oder falsch gewesen. Verständige Kapitalmarktteilnehmer hätten den Inhalt der Mitteilung verstehen können. Porsche SE sprach von einem "wichtigen Etappensieg".
Volkswagen:Gericht weist Klage ab
© SZ vom 01.10.2022 / Reuters - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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