Versicherungen:EuGH stärkt Kunden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Verbrauchern gestärkt, die ihre Renten- und Lebensversicherung nach 2008 abgeschlossen haben. In deren Verträgen finden sich oft fehlerhafte Belehrungen über die Rücktrittsmöglichkeit. Wer den Vertrag deswegen widerrufe, müsse vom Versicherer mehr Geld zurück bekommen als bisher vorgesehen. Nach deutschem Recht wird nur der Rückkaufswert erstattet. Das benachteilige Verbraucher, so der EuGH. Die Folgen des Urteils sind noch offen. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Hamburg müssen Versicherungskunden beim Widerruf alle eingezahlten Prämien zurückerhalten. Die Richter legten auch fest, dass die Rücktrittsfrist bei Lebensversicherungen nicht zu laufen beginnt, wenn Kunden keine oder falsche Informationen über ihr Rücktrittsrecht erhalten haben.

© SZ vom 20.12.2019 / jal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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