Versicherungen:Auf der schwarzen Liste

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Ein neues iPhone 4 gefällig? Dann wird der Versicherung eben ein Schaden am älteren iPhone 3 gemeldet. Wer auf diese Weise schwindelt, landet ab dem 1. April in der Anti-Betrugs-Datei der Versicherer. Auch Pechvögel, die zu oft Unfälle bauen, können auf der Liste landen.

Uwe Schmidt-Kasparek

Wer öfter einen Versicherungsschaden meldet, landet auf der schwarzen Liste der Assekuranzen. Damit wollen die Versicherer stärker gegen Versicherungsbetrug vorgehen. Die neue Anti-Betrugsdatei startet am 1. April 2011, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kürzlich bekanntgab. Jährlich entstehe durch unwahre und betrügerische Angaben vier Milliarden Euro Schaden, klagt die Branche.

Wer sein Auto nicht kaskoversichert hat, versucht gelegntlich, bei einem Missgeschick auf eine andere Versicherung auszuweichen. (Foto: dpa)

In der Privathaftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung werden Kunden in das neue Hinweis-und Informationssystem (HIS) gemeldet, wenn sie ihrem Versicherer in 24 Monaten drei Schäden melden. In der Kfz- und Rechtsschutzversicherung liegt die Schwelle mit vier Schäden in zwölf Monaten etwas höher. "Damit wollen wir die Betrugsabwehr verstärken", begründet Peter Philipp, beim GDV für Sach-Kriminalität zuständig, die neuen Regelungen. In der Autoversicherung wird jeder Fahrzeugdiebstahl und jeder Totalschaden gemeldet. Außerdem gibt es eine Eintragung, wenn der Geschädigte auf Basis eines Sachverständigengutachtens sein Geld fordert. "Hier ist die Höhe der Entschädigung maßgeblich", sagt Thomas Lämmrich, Leiter Kriminalitätsbekämpfung beim GDV.

Keine Anleitung zum Betrug

Ab welcher Schadenshöhe eine Meldung erfolgt, will der GDV aber ebenso geheim halten wie die Kriterien, die zu einer Eintragung führen. "Wenn wir diese Kriterien veröffentlichen, würden wir den Tätern eine Betrugsanleitung liefern", verteidigt Lämmrich das Schweigen der Versicherer.

Die Kriterien sind mit Punkten bewertet. Ab 60 Punkten darf auch ein Kunde, der erstmalig einen Schaden meldet, ins HIS eingetragen werden. 20 Punkte gibt es beispielsweise, wenn innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss bereits ein Schaden gemeldet wird. "Weist hingegen beispielsweise ein Laptop mehrere Schäden auf, die nicht mit der Schilderung des Schadenverlaufs übereinstimmen, ist sofort die 60-Punkte-Schwelle erreicht", erläutert Lämmrich.

In der privaten Haftpflicht leidet die Branche vor allem unter Gefälligkeitsschäden. Wer selbst etwas kaputtmacht, bittet dann einen Freund oder Bekannten, dies seiner Versicherung als Fremdschaden zu melden. Hoch sei der Betrugsanteil zum Beispiel bei Brillen und Handys. "Als das neue iPhone4 auf den Markt kam, hagelte es regelrecht Schäden beim iPhone3", berichtet Phillip, der hauptberuflich bei der Sparkassenversicherung in Stuttgart arbeitet. Als Schubkarren- oder Fahrradkollisionen würden immer wieder Schäden an Pkw gemeldet, die in Wirklichkeit von einem Verkehrsunfall herrührten - die Betroffenen hätten keine Kaskoversicherung.

Die Anti-Betrugsdatei gab es schon vorher, wurde aber auf Druck der staatlichen Datenschutzbeauftragten reformiert. Die Daten über potentielle Betrüger werden künftig nicht mehr von den einzelnen Versicherern, sondern von einem externen Dienstleister verwaltet. Dafür wurde die Informa Insurance GmbH in Baden-Baden gegründet. Ein Zugriff auf die Anti-Betrugsdatei durch Dritte sei nicht möglich, heißt es beim GDV. Insgesamt können aber von den neun Millionen Alt-Eintragungen nur fünf Millionen in das neue HIS übernommen werden. Der Grund: Bisher wurden die Daten ohne Wissen der entsprechenden Personen gespeichert. Das ist seit April 2009 nicht mehr erlaubt. Nach jeder Eintragung wird die betroffene Person oder der Fahrzeughalter informiert.

Kostenlose Selbstauskunft

Jeder kann kostenlos bei Informa eine Selbstauskunft einholen: per Post oder Fax an die Informa Insurance GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden, www.informa-irfp.de; angeben muss man Nach- und Vorname, Geburtsdatum sowie Anschrift. "Betroffene können fehlerhaften Eintragungen widersprechen und die Löschung fordern", sagt Professor Hans-Peter Schwintowski von der Berliner Humboldt-Universität. Weigert sich der Versicherer, eine nach Ansicht des Betroffenen fehlerhafte Eintragung im HIS zu löschen, bleibt nur der Klageweg.

Etwa 60 Prozent der gespeicherten Daten betreffen Autos. Die Einspeisung der Informationen über mögliche Betrüger erfolge nun nach einem strengen Leitfaden, den die Datenschutzbehörden freigegeben hätten. "Eine Eintragung ins HIS bedeutet nicht, dass der Kunde künftig keinen Versicherungsschutz mehr bekommt", sagt Philipp. Der Kunde müsse aber damit rechnen, dass Schäden intensiver überprüft würden.

Eintragungen ins HIS erfolgen zudem bei Abschluss einer Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Zum einen wird die versicherte Summe gemeldet, damit sich Kunden nicht weit über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse absichern. Das gilt in der Lebensversicherung ab 100000 Euro und in der Berufsunfähigkeitsversicherung ab 9000 Euro versicherter Jahresrente. Zum anderen werden Kunden gemeldet, die aufgrund von Vorerkrankungen oder wegen eines gefährlichen Hobbys als erhöhtes Risiko gelten. Damit wollen die Versicherer verhindern, dass man sich in betrügerischer Absicht bei anderen Anbietern als gesund meldet. Im Schadensfall kann der Versicherer über Arztauskünfte die Falschangaben meist auch später noch entlarven. Ist dem Kunden ein Fehler unterlaufen, darf der Versicherer innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsabschluss die Leistung verweigern. Kann Betrug nachgewiesen werden, verlängert sich die Ausstiegszeit der Assekuranz sogar auf zehn Jahre.

© SZ vom 01.04.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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