Verschuldung:Aus Prinzip

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Eigentlich soll ein Schutzkonto ja genau das verhindern: Dass Finanzämter unablässig, aber erfolglos kleine Beträge bei überschuldeten Bürgern pfänden. Doch die Behörden sind stur.

Von Kristiana Ludwig, Berlin

Wer hohe Schulden hat, darf in Deutschland trotzdem ein wenig Geld behalten. Spezielle Konten, so genannte Pfändungsschutzkonten, sichern überschuldeten Menschen die Existenz. Von mindestens 1073,88 Euro im Monat können sie zum Beispiel weiterhin ihre Miete zahlen, selbst dann, wenn sich bei ihnen offene Rechnungen türmen und der Gerichtsvollzieher schon vor der Tür steht. Seit einer Reform des Bundesjustizministeriums im Jahr 2010 dürfen Gläubiger auf diesen Betrag nicht mehr zugreifen. Auch dann nicht, wenn sie sich für eine Kontopfändung den Segen eines Gerichts geholt haben. Das hilft nicht nur den Schuldnern. Auch Unternehmen und Justiz brauchen nicht mehr in jedem Einzelfall prüfen, ob es noch etwas Geld zu holen gibt. Sobald sie ein Pfändungsschutzkonto entdecken, sparen sich viele Unternehmen den Aufwand. Das Eintreiben lohnt sich einfach nicht.

Während Unternehmen nun Geld und Verwaltungsaufwand abwägen, scheint die Reform an deutschen Finanzämtern, Stadtkassen und Zollbehörden vorbei gegangen zu sein. Etwa 60 Prozent aller Kontopfändungen werden mittlerweile von staatlichen Behörden veranlasst. Zu diesem Ergebnis kommt eine Bankenbefragung des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen (IFF), das im Auftrag des Bundesjustizministeriums die Wirkung der Pfändungsschutzkonten untersucht hat. Ab einem offenen Betrag von drei Euro stoßen sie ein Mahnverfahren an, das in einer Kontopfändung münden kann. Grundsätzlich. Um die Staatseinnahmen sicherzustellen und alle Steuerzahler gerecht und gleich zu behandeln, "kann auf eine wirksame Pfändung nicht verzichtet werden", sagt ein Sprecher von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Banken und Schuldnerberatungen berichteten dem IFF, dass Zoll oder Finanzämter Konten immer wieder wegen relativ kleiner Beträge pfänden.

Insgesamt ist die Zahl der Kontopfändungen seit der Einführung des Pfändungsschutzkontos sogar gestiegen. Auf 5,4 Millionen Bankkonten wurden im Jahr 2014 zugegriffen und damit auf 30 Prozent mehr als 2008, zwei Jahre vor der Reform. Zum selben Zeitpunkt waren bei der Auskunftei Schufa etwa 1,8 Millionen Pfändungsschutzkonten gemeldet. Wie oft diese Maßnahme der Finanzämter oder Zollstellen erfolglos verläuft, weil es wegen eines solchen Schutzkontos nichts zu holen gibt, wird laut Bundesfinanzministerium "nicht gesondert erfasst".

Die Forscher des IFF bewerten diesen Umstand in ihrer Studie kritisch. Das Verhalten der Ämter "belastet alle Beteiligten nachhaltig", schreiben sie und empfehlen, "die Möglichkeit der Aufhebung einzelner fruchtloser und unverhältnismäßiger Pfändungen". Die Banken regten den Wissenschaftlern gegenüber sogar an, Pfändungen für Kleinbeträge bis 50 Euro für unzulässig zu erklären. Dies müsse "insbesondere für die öffentliche Hand" gelten. Schließlich brauchen Behörden, anders als Unternehmen, keine Vollstreckungsgerichte anrufen. Sie haben eigenes Personal für Zwangsvollstreckungen in ihren Häusern. Die genauen Kosten für missglückte Pfändungen winziger Summen auszurechnen, sei laut Finanzministerium deswegen gar nicht möglich. Und selbst wenn. Es sei aus Sicht des Finanzministers nicht angebracht, irgendwas zu ändern.

Die Finanzexpertin der Linksfraktion, Susanna Karawanskij, widerspricht: "Gerade von solchen Behörden im öffentlichen Auftrag erwarte ich mehr Weitblick und eben keine unverhältnismäßige Drangsalierung von Menschen, die ohnehin schon mit dem Rücken zur Wand stehen", sagt sie. Auch IFF-Geschäftsführer Dirk Ulbricht kann nicht verstehen, warum die Behörden an der "massenhaften, erfolglosen Beitreibung", wie er es nennt, festhalten. Auch das Argument der Gerechtigkeit lässt er nicht gelten. Der jüngste Überschuldungsreport seines Instituts habe schließlich ergeben, dass der überwiegende Teil der betroffenen Menschen durch Arbeitslosigkeit oder Trennung in eine finanzielle Notlage geraten. Bloß 8,6 Prozent der Schuldner hätten zu viel Geld ausgegeben und dadurch Schulden angehäuft.

Ulbricht sieht in der Rolle der Ämter dagegen noch ein weiteres Problem. Weil sie zugleich Gläubiger und Vollstrecker sind, stünden sie in einem Interessenskonflikt. Pamela Wellmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet etwa, dass viele Finanzämter die Schuldner nicht genügend über ihre Rechte aufklärten. Denn über die rund 1000 Euro des Pfändungsschutzkontos hinaus können zum Beispiel Familienväter einen weiteren Teil ihres Einkommens sichern. Voraussetzung dafür ist allerdings eine Bescheinigung der Ämter, die sich jedoch häufig für nicht zuständig erklärten. Für die Schuldner beginne so eine "Bescheinigungsodyssee", heißt es auch in der IFF-Studie.

© SZ vom 14.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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