Verbraucherschutz:Hohe Strafen für illegale Telefonwerbung

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Die Regierung will die Verbraucher schützen - und droht den Telefonmarketing-Firmen mit drastischen Geldstrafen bei illegalen Anrufen. Die USA lösen das Problem anders.

Die Bundesregierung will die Verbraucher besser vor unerlaubter Telefonwerbung schützen. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der Verstöße mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro belegt. Werbeanrufe sollen künftig nur noch dann zulässig sein, wenn der Angerufene ausdrücklich eingewilligt hat.

Endlich Ruhe? Die Bundesregierung will die Verbraucher besser vor Telefonwerbung schützen. (Foto: Foto: dpa)

10.000 Euro für einen Anruf

Außerdem dürfen Telefonwerber ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken. Anderenfalls droht ebenfalls eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro.

Ein noch wirksameres Mittel gegen unerwünschtes Telefonmarketing gibt es seit fünf Jahren in den USA. Bei der "Ruf-nicht-an-Liste" (Do-not-call-Registry) können genervte Kunden ihre Telefonnummer hinterlegen. Mittlerweile sind 145 Millionen Telefonnummern dort gespeichert, die - so will es ein Gesetz - nicht angerufen werden dürfen. Telemarketingfirmen sind verpflichtet vor einer Werbeaktion in das Register zu schauen. Die Zahl der Anrufe ist um etwa 75 Prozent zurückgegangen - kein Wunder, denn pro nicht erlaubtem Anruf drohen den Firmen Strafen von bis zu 11.000 Dollar.

Auf der Hut vor versteckten Werbe-Klauseln

In Deutschland muss der Verbraucher weiterhin bei jedem Vertrag auf versteckte Werbe-Klauseln achten. Zumindest sieht der Gesetzentwurf der Justizministerin ein besseres Widerrufsrecht bei am Telefon abgeschlossenen Verträgen vor, insbesondere über die Lieferung von Zeitschriften sowie Wett- und Lotteriedienste. Bislang gibt es in bestimmten Fällen für diese besonders von Telefonwerbung betroffenen Bereiche kein Widerrufsrecht.

Zudem muss ein Kunde künftig seinem bisherigen Telefonanbieter oder Energieversorger schriftlich kündigen, wenn er wechseln will. Der neue Anbieter darf das nicht mehr für ihn erledigen.

Mehr Transparenz bei 0180-Nummern

Außerdem beschloss das Kabinett eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes zur Stärkung der Kundenrechte. Dazu gehört ein besserer Schutz vor untergeschobenen Verträgen bei der Betreibervorauswahl (Preselection).

Derzeit ist es möglich, dass die Preselection auf Zuruf eines neuen Anbieters umgestellt wird, ohne dass der Anschlussinhaber dem zugestimmt hat. Künftig muss vorher eine schriftliche Erlaubnis eingeholt werden.

Schließlich will die Regierung für mehr Preistransparenz bei 0180-Nummern im Mobilfunk sorgen. Viele Unternehmen und Behörden nutzen eine 0180-Nummer für ihre Kundenkontakte. Feste Preise gelten bislang aber nur für Anrufe aus Festnetzen.

Die Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen sind hingegen häufig recht hoch und für die Verbraucher nur schwer erkennbar. Künftig müssen die 0180er-Preise sowohl für Anrufe aus den Festnetzen als auch aus den Mobilfunknetzen angegeben werden.

Außerdem wird eine Preishöchstgrenze für Anrufe bei 0180-Nummern aus den Mobilfunknetzen eingeführt: Anrufe aus den Mobilfunknetzen dürfen dann maximal 28 Cent pro Minute oder 40 Cent pro Anruf kosten.

© sueddeutsche.de/Reuters/jkr/mel - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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