Die Schweizer Schokoladenfirma Lindt Sprüngli darf ihren Schoko-Teddy wegen eines Verstoßes gegen Markenrechte von Haribo in der jetzigen Form nicht mehr verkaufen. Das Landgericht Köln untersagte dem Unternehmen den Vertrieb des Schokobären.
Der Süßwarenhersteller Haribo hatte gegen Lindt geklagt und Schadensersatz verlangt. Der Verkauf des Produkts verstoße gegen die für Haribo eingetragene Wortmarke "Goldbären", hieß es in der Urteilsbegründung. Beim Anblick eines solchen Goldbären mit roter Schleife im Süßwarensegment würde unweigerlich eine Verbindung zu Haribo hergestellt.
Das Lindt-Produkt stelle nichts anderes als die bildliche Darstellung dieses Wortes dar, urteilten die Richter. Es mache keinen Unterschied, dass Lindt das Produkt als "Lindt Teddy" vermarkte.
Der Schokoladenhersteller hatte vergeblich argumentiert, dass der Teddy die Fortentwicklung des eigenen Goldhasen sei. Zudem bestehe keine Verwechslungsgefahr zwischen Gummi- und Schokobären.
Mit dem Kölner Urteil wurde juristisches Neuland betreten. Ob eine Wortmarke wie der Goldbär mit einem dreidimensionalen Produkt wie dem Lindt-Teddy kollidieren kann, wurde höchstrichterlich bisher noch nicht entschieden. Haribo hatte sich zuvor bereits in einem Eilverfahren gegen Lindt durchgesetzt. Das Gericht ließ nun eine Berufung beim Oberlandesgericht Köln zu.