Urteil:Verbot für dänischen Feta

Ob Feta, Allgäuer Bergkäse oder Chianti: Die EU-Regeln für geschützte Ursprungsbezeichnungen gelten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) auch für Unternehmen, die ihre Produkte nicht für den europäischen Markt erzeugen. Hersteller aus EU-Ländern dürfen demnach in Drittstaaten keine Produkte unter Bezeichnungen anbieten, die sie innerhalb der EU so nicht verkaufen dürften. Zudem müssen Staaten mögliche Verstöße zu verfolgen, wie aus der EuGH-Entscheidung hervorgeht. Das Gericht hatte sich mit dem Fall beschäftigt, weil Dänemark zuließ, dass dort erzeugter Käse als Feta in Drittländern vermarktet wird. Die EU-Kommission ging gegen dieses Verhalten vor, unterstützt durch Griechenland und Zypern. Dänemark vertrat hingegen den Standpunkt, die entsprechende EU-Verordnung gelte nur für Erzeugnisse, die in der Union vermarktet würden.

© SZ vom 15.07.2022 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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