Süddeutsche Zeitung

Urteil:Verbot für dänischen Feta

Ob Feta, Allgäuer Bergkäse oder Chianti: Die EU-Regeln für geschützte Ursprungsbezeichnungen gelten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) auch für Unternehmen, die ihre Produkte nicht für den europäischen Markt erzeugen. Hersteller aus EU-Ländern dürfen demnach in Drittstaaten keine Produkte unter Bezeichnungen anbieten, die sie innerhalb der EU so nicht verkaufen dürften. Zudem müssen Staaten mögliche Verstöße zu verfolgen, wie aus der EuGH-Entscheidung hervorgeht. Das Gericht hatte sich mit dem Fall beschäftigt, weil Dänemark zuließ, dass dort erzeugter Käse als Feta in Drittländern vermarktet wird. Die EU-Kommission ging gegen dieses Verhalten vor, unterstützt durch Griechenland und Zypern. Dänemark vertrat hingegen den Standpunkt, die entsprechende EU-Verordnung gelte nur für Erzeugnisse, die in der Union vermarktet würden.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5620987
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 15.07.2022 / dpa
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.