Urteil:Sport geht vor

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Kletterhallen sind beliebt. Dass jene des Alpenvereins jedoch staatlich gefördert werden, fanden Konkurrenten aber nicht gut.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Für den Deutschen Alpenverein (DAV) hätte ein anderes Urteil womöglich den Absturz bedeuten können - aber der ist nun abgewendet: Das EU-Gericht erster Instanz in Luxemburg hat eine Klage kommerzieller Kletterhallenbetreiber gegen die öffentliche Förderung der Kletteranlagen des Alpenvereins abgewiesen. Die kommerzielle Konkurrenz hatte sich dadurch benachteiligt gesehen, dass der DAV von der öffentlichen Hand unterstützt wird, obwohl sich sein Angebot doch kaum dem privater Anbieter unterscheide. Das EU-Gericht dagegen hält solche Beihilfen zur Förderung des Breitensports für gerechtfertigt.

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