Mit einem juristischen Feldzug gegen ein großes Bauprojekt ist der einzelne Bürger normalerweise überfordert. Deshalb sind Verbandsklagerechte der Schlüssel zum wirksamen Rechtsschutz. In einem neuen Urteil hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden in Deutschland deutlich aufgewertet. Das oberste EU-Gericht entsprach damit im Wesentlichen einer Klage der EU-Kommission, die den deutschen Rechtsschutz als Verstoß gegen EU-Recht gerügt hatte. Das kam nicht ganz überraschend: Der EuGH hat in den vergangenen Jahren immer wieder den Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten gestärkt. Das Bundesumweltministerium kündigte an, die geforderten Änderungen umzusetzen. Das Urteil sei eine Aufforderung an die Planer, von Anfang an die Beteiligung der Bürger zu suchen, sagte ein Sprecher. (Az: C-137/14)
Urteil:Mehr Klagerechte
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Der EuGH stärkt deutschen Umweltverbänden den Rücken. Und damit auch den Bürgern. Die könnten nun mehr in Projekte einbezogen werden.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe