Urteil des Bundesgerichtshofs:Schwarzarbeiter müssen bei Pfusch nicht haften

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Ohne Rechnung, ohne Steuer: Viele Handwerkerjobs werden schwarz in Auftrag gegeben. So wie bei einer Hausbesitzerin aus Schleswig-Holstein, die sich die Auffahrt neu pfastern ließ. Als sie mit der Leistung des Schwarzarbeiters nicht zufrieden war, zog sie vor Gericht und verlangte Nachbesserung. Doch der Bundesgerichtshof hat ihre Klage jetzt abgewiesen.

Die Auffahrt neu pfastern, so dass auch ein Lkw darüber fahren kann - so lautete der Auftrag. Um 170 Quadratmeter Fläche ging es. Eine Hausbesitzerin aus Nienborstel in Schleswig-Holstein engagierte für die Arbeit einen Handwerker. 1800 Euro, bar zu übergeben, ohne Rechnung und ohne Mehrwertsteuer - das war der Deal. Schwarzarbeit also.

Es sollte ein lohnendes Geschäft für beide werden - doch dann gab es Streit. Die Hausbesitzerin bemängelte die Leistung. Der Arbeiter habe beim Pflastern gepfuscht und den Auftrag nicht ordentlich ausgeführt.

Deshalb klagte die Frau vor Gericht und forderte, man möge ihr die Kosten für die Mängelbeseitigung durch ordentliche Handwerker in Höhe von etwa 8000 Euro erstatten.

Jetzt hat der Bundesgerichtshof ihre Klage abgewiesen (Az: VII ZR 6/13). Privatleute hätten bei schlecht ausgeführter Schwarzarbeit keinen Anspruch auf die Beseitigung von Baumängeln. Die Richter bezogen sich auf das seit 2004 geltende Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Demnach seien Verträge zu Schwarzarbeit verboten und damit nichtig. Die Auftraggeber könnten deshalb auch keine Nachbesserungen verlangen, wie das vor der Gesetzesänderung möglich war, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Kniffka.

Der Fall betrifft sämtliche Arten von schwarzer Beschäftigung im privaten Bereich, zum Beispiel bei Handwerkern im Haus oder auf dem Bau.

Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) bezeichnete die Entscheidung als wichtiges Signal: "Es ist schon ein starkes Stück, dass derjenige, der den Staat um Steuern betrügt, anschließend Hilfe vor Gericht einfordert". Das Urteil lege klar fest, dass, nur wer seine Steuern zahle, auch Regress geltend machen könne, so die Ministerin. "Wer der Solidargemeinschaft hingegen seinen Beitrag entzieht, muss sich nicht wundern, wenn er am Ende ganz alleine dasteht."

© Süddeutsche.de/AFP/dpa/olkl - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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