Urteil:BGH stärkt Prämiensparer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Inhabern von Prämiensparverträgen gestärkt. In einer Klage gegen die Sparkasse Vogtland um die variablen Zinsen bei Prämiensparverträgen entschied der BGH zugunsten der Verbraucher. Die Sparkasse Vogtland müsse "den relativen Abstand" in diesen Sparverträgen zwischen dem Vertragszinssatz und dem Referenzzinsatz beibehalten, erklärte der BGH am Dienstag. Nur diese Auslegung kann laut BGH garantieren, dass "günstige Zinskonditionen günstig und ungünstige Zinskonditionen ungünstig bleiben". Das Gericht wies den Fall an das Oberlandesgericht Dresden zurück. Die Sparkasse Vogtland war zunächst für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Die Klage, der sich 1114 Betroffene angeschlossen hatten, ist eine der 17 Fälle, bei denen die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Zinsänderungsklausel in den sogenannten Prämiensparverträgen der Sparkassen juristisch vorging. Die Zinsen bei den Verträgen "Prämiensparen flexibel" sollen aus Sicht der Kläger über viele Jahre zum Nachteil der Verbraucher angepasst worden sein. Den Kunden der Sparkasse Vogtland stünden demnach 2400 Euro pro Sparvertrag zu, so die Verbraucherzentrale. Mit der Entscheidung des BGH steht allerdings noch nicht fest, welche Ansprüche Kunden geltend machen können.

© SZ vom 25.01.2023 / Reuters - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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