Wird ein Teil einer Flugreise annulliert, haben Kundinnen und Kunden nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Anspruch auf Erstattung der Kosten für den gesamten Hin- und Rückflug . Voraussetzung ist, dass die Flüge Teil einer einheitlichen Buchung sind, über die ein einziger Flugschein ausgestellt wurde. Dies gilt laut der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung unabhängig davon, von welchem Ort aus der Rückflug vorgesehen war (Az. X ZR 91/22). Die Fluggäste hatten im konkreten Fall über ein Reisebüro für insgesamt 4881 Euro Tickets für Flüge von München über Madrid und Bogotá nach Quito sowie für Rückflüge von Quito über Bogotá nach München gebucht. Eine Airline annullierte den Hinflug nach Madrid. Die Kläger wollten den gesamten Betrag von der Airline, die nicht zahlte. Der BGH wies nun die Revision gegen das Urteil des Amtsgerichtes Erding zurück.
Urteil:BGH stärkt Fluggast-Rechte
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