Unternehmensstrafrecht:Industrievertreter wehren sich gegen strengere Strafen

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DIHK-Chef Martin Wansleben hält wenig von den Plänen zur Reform des Unternehmensstrafrecht. (Foto: dpa)
  • Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag und der Bundesverband der Deutschen Industrie kritisieren die Pläne der Bundesregierung für strengere Unternehmensstrafen.
  • Das Justizministerium will höhere Geldstrafen für kriminelle Firmen einführen und sie im schlimmsten Fall sogar auflösen lassen.
  • "Kriminelle Unternehmen" bedeutet, dass künftig Unternehmen an sich und nicht nur deren Vertreter strafrechtlich belangt werden können.

Wirtschaftsverbände lehnen die Pläne von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) für höhere Strafen für kriminelle Unternehmen ab. Es entstehe der Eindruck, Unternehmen würden damit "unter einen generellen Verdacht gestellt", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Martin Wansleben.

"Vor diesem Hintergrund sollte die Politik dringend hinterfragen, ob sie künftig die Auflösung von Unternehmen ermöglichen will." So würden auch "Unschuldige und Unbeteiligte auf allen betrieblichen Ebenen ihrer Existenzgrundlage" beraubt.

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Nach den Plänen von Justizministerin Lambrecht müssen Unternehmen künftig bei illegalem Verhalten der Mitarbeiter mit deutlich höheren Strafen rechnen. Bisher zahlen sie höchstens Sanktionen von zehn Millionen Euro - unabhängig von der Größe. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro könnten künftig bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes fällig werden. Hinzu kommen, wie auch bisher schon, die illegal erzielten Profite. In schweren Fällen, wenn Führungskräfte sich unter anderem als Wiederholungstäter erwiesen haben und weitere erhebliche Vergehen auch in Zukunft drohen, sollen Unternehmen auch aufgelöst werden können.

Der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Dieter Kempf, sagte zu den Gesetzesplänen: "Wir sehen keinen Regelungsbedarf." Für Ordnungswidrigkeiten drohten Unternehmen heute schon Bußgeldzahlungen, strafrechtlich seien hingegen Einzelpersonen zu belangen. Er vermutete Wahlkampftaktik hinter dem Vorstoß, schließlich werde in diesem Jahr in mehreren Bundesländern gewählt - allerdings hatten CDU, CSU und SPD die Pläne grundsätzlich schon im Koalitionsvertrag vereinbart.

Spitzenökonom Michael Hüther vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) warnte, dass "Menschengruppen als Ganzes unter einen Verdacht" gestellt würden. "Grundsätzlich verlagern wir Prinzipien des Rechtsstaats von Menschen, die wir mit Schuldprinzip bedenken können, auf Unternehmen als abstrakte Organisation", sagte Hüther. Es seien aber immer noch Menschen, die handelten.

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