Taxi-Alternative:Uber erhält London-Lizenz

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Der umstrittene Fahrdienstleister Uber darf weiterhin regulär in England fahren. Man habe früher Fehler gemacht, entschuldigte sich das Management.

Von Björn Finke, London

Ein wichtiger Erfolg für Uber-Chef Dara Khosrowshahi: Der umstrittene Fahrdienst-Vermittler darf auch in Zukunft in London tätig sein, dem umsatzstärksten Markt der Internetfirma in Europa. Die Verkehrsbehörde der Stadt hatte sich im September wegen Sicherheitsbedenken geweigert, die Lizenz des Unternehmens aus Kalifornien zu verlängern. Uber legte Widerspruch ein. Daher konnten die 3,6 Millionen Londoner, die Ubers Programm auf dem Handy installiert haben, damit erst einmal weiterhin ein Auto bestellen. Gut 40 000 Fahrer arbeiten zumindest manchmal für Uber. Am Dienstag entschied nun der Westminster Magistrates' Court in London, dass der Konzern eine Lizenz für 15 Monate erhält. Üblich sind sonst fünf Jahre, und die neue Erlaubnis ist auch an Auflagen geknüpft.

Trotzdem dürfte Uber-Chef Khosrowshahi erleichtert sein. Er hatte im September den Gründer Travis Kalanick an der Spitze abgelöst. Dieser war wegen der aggressiven Firmenkultur und des miesen Betriebsklimas in die Kritik geraten. Khosrowshahi verordnete dem Unternehmen einen Kulturwandel, und das Urteil von Richterin Emma Arbuthnot ist ein erstes Ergebnis dieses Prozesses. Die Verkehrsbehörde begründete ihre Ablehnung im September noch damit, dass Uber den Gesundheitszustand und mögliche Vorstrafen von Fahrern nicht sorgfältig genug prüfe. Eine Rolle spielte auch die Beschwerde der Londoner Polizei bei der Kommune: Scotland Yard warf dem Konzern vor, nicht alle Übergriffe von Chauffeuren gegenüber Passagieren anzuzeigen. Die Richterin sagte, die Entscheidung der Verwaltung sei damals richtig gewesen, aber seitdem habe sich Uber gewandelt. Ubers Anwalt räumte vor Gericht ein, die Firma habe "ziemlich dämliche Dinge" getan.

Das Unternehmen, das für kommendes Jahr einen Börsengang plant, bemühte sich in den vergangenen Monaten, die Kritikpunkte der Verkehrsbehörde auszuräumen. Der Verband der Taxifahrer äußerte sich enttäuscht über das Urteil der Richterin.

© SZ vom 27.06.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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