Streit um Schrempp:Kein Geld für Daimler-Aktionäre

Als Daimler-Chef Schrempp abtrat, schoss die Aktie in die Höhe. Hat das Unternehmen zu spät über den Abgang von Schrempp informiert? Das Oberlandesgericht Stuttgart sagt: nein.

Lange hatten die Aktionäre auf diese Meldung gewartet. Dann kam sie im Sommer 2005 - doch für manche zu spät: Als Daimler den Rückzug von Jürgen Schrempp bekanntgab, schnellten die Papiere des Unternehmens an der Börse um fast zehn Prozent nach oben.

Als er ging, feierte die Börse: Jürgen Schrempp (Foto: Foto: ddp)

Viele hätten gerne von dem Kursaufschwung profitiert, waren aber nicht genügend vorbereitet. Sie monierten später, dass Konzerninsider offenbar einen Informationsvorsprung gehabt hätten.

Daimler muss dennoch keinen Schadenersatz zahlen. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied am Mittwoch in zweiter Instanz, dass der Autohersteller die Ablösung Schrempps und die Bestellung von Dieter Zetsche zu seinem Nachfolger rechtzeitig und ohne Rechtsverstöße nach einer Aufsichtsratssitzung im Juli 2005 bekannt gegeben hatte.

Ein Gruppe von rund 100 Kleinaktionären hatte von Daimler Schadenersatz in Höhe von rund sechs Millionen Euro für die entgangene Aktienkursgewinne gefordert.

Ihre Klage stützte sich darauf, dass der Rückzug Schrempps angeblich bereits Monate vorher festgestanden habe, ohne dass Daimler die Anleger über die Pläne informierte.

Das Oberlandesgericht fand dafür bei seinen Zeugenvernehmungen in dem mehrmonatigen Verfahren jedoch keine Beweise und wies die Klage daher ab. Gegen das neuerliche Urteil kann der Bundesgerichtshof angerufen werden.

© sueddeutsche.de/Reuters/hgn/mel - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: