Streik am Frankfurter Flughafen:Ist uns doch egal, was die Leute denken

Den Solidaritätsstreik der Fluglotsen hat das Arbeitsgericht bereits verboten, an diesem Mittwoch müssen die Richter entscheiden, ob der Arbeitskampf der Vorfeld-Mitarbeiter am Frankfurter Flughafen rechtmäßig ist. Doch für Laien geht es nicht um die Feinheiten des Streikrechts, sondern um die Frage: Ist es angemessen, dass 200 Streikende versuchen, einen ganzen Flughafen lahmzulegen?

Detlef Esslinger

Was ist angemessen im Arbeitskampf, was nicht? Das ist die Frage, die über dem Konflikt zwischen der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) und dem Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport schwebt. Ist es überhaupt angemessen, dass 200 Streikende versuchen, einen Betrieb mit 19.000 Beschäftigten und 150.000 Kunden pro Tag lahmzulegen?

Nachdem die Fraport sich eine Woche lang darauf beschränkte, den Streik mit den Mitteln eines Unternehmens abzuwehren, sucht sie nun zusätzlich bei der Justiz um deren Mittel nach: An diesem Mittwoch soll das Arbeitsgericht Frankfurt klären, ob der Streik der Vorfeld-Lotsen per se unverhältnismäßig ist.

Indes ist der Streik gegen die Fraport derjenige Teil der Auseinandersetzung, der für Laien noch halbwegs verständlich sein mag. Aber dass die Gewerkschaft am Dienstag auf die Idee kam, auch noch die Lotsen der Deutschen Flugsicherung streiken zu lassen, aus Solidarität mit den Kollegen vom Vorfeld? Unabhängig von der Frage, dass das Arbeitsgericht Frankfurt dies am Abend verbot, signalisierte die GdF damit: Es ist uns völlig egal, was die Öffentlichkeit denkt, Hauptsache, wir setzen uns durch.

Laien beschäftigen sich nicht damit, dass das Bundesarbeitsgericht vor fünf Jahren Solidaritätsstreiks unter bestimmten Voraussetzungen für rechtens erklärte. Laien beschäftigen sich damit, dass ihre für Mittwoch geplante Flugreise gefährdet war. Mit der Verschärfung ihrer Vorgehensweise zeigten die Vorfeld-Lotsen, dass sie ihre Interessen absolut setzen. Warum versuchten sie, die DFS in ihre Auseinandersetzung hineinzuziehen, ein Unternehmen, das darin in keiner Weise Partei ist? Wenigstens dies hat das Gericht unterbunden.

© SZ vom 29.02.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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