Steuerreform:Ein Plus auf dem Konto

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Wenn die für 2005 vorgesehene Steuerreformstufe tatsächlich um ein Jahr vorverlegt wird, müssen die Bundesbürger deutlich weniger Steuern zahlen.

Thomas Öchsner

(SZ vom 27.06.2003) — Dabei gilt die Faustregel: "Je höher das zu versteuernde Einkommen ist, desto größer ist die steuerliche Entlastung", sagt Dieter Ondracek, Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft.

Ursprünglich bestand die Steuerreform der Regierungskoalition aus drei Teilen: Nach der Senkung des Einkommensteuertarifs 2001 sollte 2003 die zweite Stufe in Kraft treten.

Zweite und dritte Stufe fallen zusammen

Wegen der Hochwasserkatastrophe im August 2002 wurde dies jedoch auf 2004 verschoben. Bei einem Vorziehen des für 2005 geplanten dritten Teils der Steuerreform fallen also die zweite und dritte Stufe zusammen. Der Entlastungseffekt wird dadurch höher.

Ein Beispiel: Ein Lediger hat ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 50000 Euro im Jahr. Laut Grundtabelle muss er dann 14440 Euro an den Fiskus plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag (794 Euro) abgeben. Bleibt es bei den Regierungsvorschlägen, zahlt er insgesamt 1418 Euro weniger (Tabelle oben).

Handelt es sich um ein Kirchenmitglied, beläuft sich die Ersparnis auf 1522 Euro. Besser sieht es für einen Spitzenverdiener aus: Bei einem Ledigen mit einem zu versteuernden Einkommen von 100000 Euro beläuft sich das Plus auf 4786 Euro einschließlich Solizuschlag.

Bei der Entlastung spielen zwei Elemente eine wichtige Rolle: Das Finanzamt lässt Einkünfte unangetastet, die zur Sicherung der Existenz notwendig sind. Dieser so genannte Grundfreibetrag steigt von 7235 Euro auf 7664Euro. Davon profitieren vor allem Geringverdiener.

Eingangssteuersatz sinkt auf 15 Prozent

Außerdem werden die Steuersätze gesenkt. So fällt der Eingangssteuersatz von derzeit 19,9 auf 15 Prozent. Der Höchststeuersatz wird dagegen wesentlich deutlicher von 48,5 auf 42 Prozent reduziert. "Von der ersten Stufe der Reform haben vor allem die kleineren Einkommen profitiert.

Jetzt sind es die Steuerzahler mit höheren Einkommen. Dies war aber politisch so gewollt, weil unser Spitzensteuersatz im internationalen Vergleich als zu hoch gilt", sagt Experte Ondracek.

Der hohe Entlastungseffekt für die Spitzenverdiener ergibt sich aber auch durch die Progression im Steuersystem. Dabei erhöht sich der Steuersatz pro verdientem Euro stufenweise mit steigendem Einkommen. Entsprechend höher ist auch die Ersparnis bei einer Senkung der Sätze.

Wenn die Arbeitnehmer 2004 ihre erste Gehaltsabrechnung bekommen, wird ein Teil der Entlastung allerdings wieder durch steigende Sozialabgaben aufgefressen. Es gilt als sicher, dass der Rentenbeitrag von 19,3 Prozent auf mindestens 19,5 Prozent erhöht wird. Auch die Kosten für die Krankenversicherung dürften steigen, weil in Zukunft mehr privat gezahlt werden muss.

Außerdem müssen die Milliarden, die die Steuerentlastung kostet, irgendwo her kommen. Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) hat deshalb bereits bei der Vorstellung der Eckdaten für den Haushalt 2004 angekündigt, die Entfernungspauschale bis zu den ersten 20 Kilometern zu streichen.

Eichel wird dabei aber auf Widerstand der Länder stoßen: Eine Sprecherin des Bayerischen Finanzministeriums sagte auf Anfrage der SZ: "Für den Steuervorteil von einem Jahr dürfen keine Steuervorteile wie die Entfernungspauschale gestrichen werden. Sonst wird das Vorziehen zu einem Nullsummenspiel: Man zahlt für ein Jahr Steuervorteil mit einer dauerhaften Gegenfinanzierung."

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