Steuern:Zahlen wie alle? Aber gerne!

Lesezeit: 2 min

Unternehmer sind laut Umfrage für eine höhere Erbschaftsteuer. Wer einen Betrieb erbt, soll demnach zahlen wie andere.

Von Guido Bohsem, Berlin

Seit Monaten stehen die Finanzpolitiker in Berlin unter Dauerbeschuss. Ein Abgeordneter sagte jüngst, einen derartigen Lobbydruck wie bei der Reform der Erbschaftsteuer habe er noch nicht erlebt. Das Ziel der Verbände ist klar, die neue Erbschaftsteuer soll für ihre Mitglieder nicht teurer werden als die alte. Ansonsten seien Arbeitsplätze und der Bestand der mittelständisch geprägten Wirtschaft in Gefahr.

Doch scheint das bei weitem nicht die einheitliche Meinung der Unternehmer zu sein. Das jedenfalls legt eine Umfrage des YouGov-Instituts im Auftrag der Grünen nahe. Von den 510 teilnehmenden Eigentümern und Managern sprachen sich etwa 59 Prozent dafür aus, Betriebsvermögen nicht mehr begünstigt der Erbschaftsteuer zu unterwerfen, sondern genauso zu behandeln wie vererbtes Geld oder Immobilien. Lediglich 26 Prozent plädierten dafür, die Erben von Unternehmen besser zu behandeln. Auch die immer wieder angeführte Gefahr von Firmenpleiten und Massenentlassungen befürchten die Befragten nicht. 62 Prozent von ihnen gaben an, dass keine Arbeitsplätze gefährdet würden, wenn es möglich sei, die Erbschaftsteuer über zehn bis 15 Jahre abzuzahlen.

Die Grünen finden, die Gefährdung von Arbeitsplätzen sei nur ein Lobby-Argument

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Reform der derzeitigen Erbschaftsteuer angemahnt, weil das Betriebsvermögen im Vergleich zu den anderen Vermögensarten zu sehr verschont werde. Nach den derzeitigen Regeln verzichtet der Staat auf fast acht Milliarden Euro - bei Gesamteinnahmen von gut sechs Milliarden Euro.

Nach Einschätzung der Grünen zeigt die Umfrage, dass die vermeintliche Gefährdung von Arbeitsplätzen ein Lobby-Argument ist, das die einfachen Bürger nicht beeindruckt. Von über 2000 von YouGov Befragten plädierten nämlich 49 Prozent dafür, dass Betriebserben den gleichen Steuersatz zahlen sollten wie Erben von Immobilien und Geld. Udo Philipp von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Finanzen der Grünen nannte die Reformpläne der großen Koalition, die weiterhin großzügige Ausnahmen für Betriebserben vorsehen, einen Schlag ins Gesicht der Steuerzahler. Es sei unfassbar, wie sich die Bundesregierung ans Gängelband der Familienunternehmer legen lasse.

Die Steuerexperten der Koalition verhandeln derzeit über die strittigen Punkte der Reform. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hat man sich darauf verständigt, mit einem Kompromiss nicht vor den Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt Mitte März an die Öffentlichkeit zu gehen. Nach den Aussagen aus verschiedenen Teilen der Koalition seien die Verhandlungen allerdings weit gediehen. So habe man sich beispielsweise darauf verständigt, das begünstigte Vermögen weiterhin nach dem bisher üblichen Verfahren zu bewerten - also durch ausdrückliche Nennung der Sachverhalte, die nicht dazu gehören. Im ursprünglichen Entwurf war eine Positivliste vorgesehen.

Zu klären ist offenbar noch, welche Änderungen man am sogenannten Abschmelzmodell vornehmen möchte. Dieses regelt, in welcher Höhe das Betriebsvermögen unter welchen Voraussetzungen besteuert werden kann. Außerdem ist die Bewertungsrechnung des Betriebsvermögens noch strittig.

© SZ vom 29.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: