Der Bundesrat hat am Freitag dem Jahressteuergesetz mit umfassenden steuerlichen Änderungen zugestimmt - Bayern scheiterte mit einem Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Bayern fordert, dass die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer angepasst werden. Hintergrund ist eine Anpassung bei der Wertermittlung von Immobilien. Deswegen könnten auf Erben größerer Vermögenswerte ab dem 1. Januar höhere Kosten zukommen. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) sagte, die Änderungen seien wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts notwendig. Es handele sich aber um eine "Steuererhöhung durch die Hintertür".
Steuern:Bayern scheitert bei Freibeträgen
© SZ vom 17.12.2022 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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